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Neubauwohnungen werden kleiner – auch in Heidelberg

DIW-Studie zeigt Trendwende bei Wohnungsgrößen Über Jahrzehnte hinweg sind die Wohnungen in Deutschland immer größer geworden. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt nun eine deutliche Trendwende:…
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Rechtstipp des Monats

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern – Was darf der Vermieter schätzen?

Eine Schätzung der Heizkosten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ohne funktionierende Messgeräte oder bei defekten Zählern muss der Vermieter dies offenlegen – und darf nicht einfach "pauschal" abrechnen.

Wichtig zu wissen:
Nach § 9a Heizkostenverordnung (HeizKV) ist der Energieverbrauch möglichst verbrauchsgenau abzurechnen. Eine Schätzung darf nur erfolgen, wenn der tatsächliche Verbrauch nicht ermittelt werden kann – und selbst dann gelten enge rechtliche Grenzen.

Typischer Fehler:
Einige Vermieter berechnen Heizkosten einfach nach Fläche oder „Vorjahreswert“. Das ist nicht zulässig, wenn Zähler vorhanden sind oder sein müssten.

Unser Rat:
➤ Prüfe deine Abrechnung auf Messdaten.
➤ Fordere Einsicht in Belege und Verbrauchswerte.
➤ Bei Unsicherheit: Melde dich bei uns – wir helfen dir weiter!

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