Ihre Rechtsschutzversicherung

Beim Mietrechtsstreit lassen wir Sie nicht im Regen stehen!

Prozesskostenversicherung exklusiv für Mitglieder des Mietervereins Heidelberg – für Streitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis

Bis 300.000 € Kostenübernahme

je Versicherungsfall (Gericht/Anwalt/Sachverständige)

Selbstbeteiligung 150 €

je Versicherungsfall

Nur 45 € / Jahr

Stand Januar 2026

Wartezeit: 3 Monate + 1 Tag

nach Anmeldung
Downloaden Sie unser Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung!

Warum dieser Mietrechtsschutz?

Sie bekommen im Ernstfall gerichtlichen Schutz – und davor die außergerichtliche Beratung durch den Verein.

Gerichtlicher Rechtsschutz

für Interessen aus dem Mietverhältnis.

Freie Anwaltswahl

wir helfen bei der Auswahl, wenn gewünscht.

Doppelte Stärke

Erst Beratung/Mediation im Verein, dann – wenn nötig – Prozesskostenschutz

Kosten & Konditionen

3,75 € / Monat

45,00 € / Jahr

fällig zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag (Einzug bei Lastschrift)

150 € Selbstbeteiligung

je Versicherungsfall

3 Monate + 1 Tag nach Anmeldung (Schadensfall muss danach entstanden sein)

Ablauf im Streitfall

Schritt 1:
Erst zur Vereinsberatung

Ohne vorherige außergerichtliche Beratung besteht kein Versicherungsschutz; Einigung soll ernsthaft versucht werden.

Schritt 2:
Anwalt beauftragen (freie Wahl)

Wir empfehlen mietrechtserfahrene Anwälte und helfen bei der Auswahl.

Schritt 3:
Deckungsanfrage durch den Anwalt an den Mieterverein

Mit Name + Mitgliedsnummer, Kopie Klageschrift/Klageerwiderung.

Schritt 4:
Formale Vorprüfung & Weiterleitung an ALLRECHT

Wir prüfen u. a. Mitgliedschaft/versicherte Wohneinheit/Versicherungsdauer und leiten weiter.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Die wichtigsten Informationen zur Mietrechtsschutzversicherung

Der Mietrechtsschutz gilt ausschließlich für Mitglieder des Mietervereins Heidelberg, die den zusätzlichen Rechtsschutz abgeschlossen haben. Versichert sind gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem eigenen Mietverhältnis als Mieter:in gegen den Vermieter. Der Schutz greift nur, wenn die Mitgliedschaft besteht und der Versicherungsbeitrag vollständig gezahlt ist.

Versichert ist die selbst genutzte Wohnung, in der Sie als Mitglied wohnen und die unter Ihrer beim Mieterverein hinterlegten Mitgliedsanschrift geführt wird.
Nicht versichert sind Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder gewerblich genutzte Mietobjekte.

Nach Abschluss des Mietrechtsschutzes gilt eine Wartezeit von drei Monaten plus einem Tag.
Das bedeutet: Der Rechtsschutz greift nur für Streitigkeiten, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf dieser Wartezeit liegt. Konflikte, die bereits vorher entstanden sind oder absehbar waren, sind nicht versichert.

Ein Schadensfall ist das konkrete Ereignis, das zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.
Beispiel:
Nicht der Beginn einer Modernisierung ist entscheidend, sondern z. B. der Zugang einer Mieterhöhung nach Modernisierung, gegen die Sie klagen oder sich verteidigen müssen. Dieses Ereignis muss nach Ablauf der Wartezeit liegen.

Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in der Wohnung leben, z. B.:

  • Ehe- oder Lebenspartner:innen

  • Mitmieter:innen

  • Untermieter:innen oder Mitbewohner:innen

Voraussetzung ist, dass alle gemeinsam vom gleichen Rechtsstreit betroffen sind und ein einheitliches mietrechtliches Interesse besteht.

Der Mietrechtsschutz ist bewusst als gerichtlicher Schutz ausgestaltet.
Vor einer Klage muss immer zunächst eine außergerichtliche Beratung oder Einigungsbemühung beim Mieterverein Heidelberg erfolgen. Ziel ist es, Streitigkeiten möglichst ohne Gericht zu lösen.
Ohne diesen vorherigen Beratungsversuch besteht kein Versicherungsschutz.

Nein. Die Versicherung übernimmt keine Kosten für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit (z. B. Schreiben an den Vermieter, Verhandlungen).
Diese Leistungen werden durch die Beratung des Mietervereins abgedeckt. Der Rechtsschutz greift erst, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Bei einem Beitragsrückstand – sei es beim Mitgliedsbeitrag oder beim Versicherungsbeitrag – besteht kein Versicherungsschutz.
Wird der Rückstand nicht ausgeglichen, kann dies zudem zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. In diesem Fall endet auch der Mietrechtsschutz automatisch.

Nein. Eine direkte Meldung an die Versicherung ist nicht vorgesehen.
Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Beratung beim Mieterverein Heidelberg

  2. Beauftragung eines Anwalts (freie Anwaltswahl)

  3. Deckungsanfrage durch den Anwalt über den Mieterverein

  4. Formale Prüfung und Weiterleitung an die Versicherung

So wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind.

Wenn Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg fortbesteht, können Sie den Mietrechtsschutz jährlich kündigen.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September bei uns eingegangen sein. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Ja. Sie können den Abschluss des Mietrechtsschutzes innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Ihrer Beitrittserklärung widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.

Endet Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg – etwa durch Austritt oder Beitragsrückstand – endet auch der Mietrechtsschutz automatisch zum Jahresende.
Ein eigenständiger Fortbestand der Versicherung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich.

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