Verbändevorschlag für Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz

Kostenrisiko darf nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden

­­­Berlin, 11. März 2026

(dmb) Der Deutsche Mieterbund hat heute gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vorschlag für die Umsetzung einer Mieterschutzregelung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Die Verbände schlagen vor, einen relativen Heizkostendeckel einzuführen. Die Maximalhöhe entspricht dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption – den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Der Deckel ist technologieoffen, da Vermietende weiterhin alle Technologien einbauen können. Liegen aber die Heizenergiekosten über denen der wirtschaftlichsten Heizungsoption, müssen sie etwaige Mehrkosten für ihre Investitionsentscheidung tragen.

Die Verbände hatten zuvor kritisiert, dass die Ende Februar von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte im Gebäudemodernisierungsgesetz bisher keinen ausreichenden Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unwirtschaftlichen Entscheidungen bei der Heizungsanlage enthalten und die damit einhergehenden Kostenrisiken allein von Mieterinnen und Mieter zu tragen wären. Die aktuelle Regelung zur Vorgabe eines Anteils von mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch soll entfallen und der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn ab 2029 anteilig CO2-neutrale Brennstoffe genutzt werden.

„Vermieter:innen entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die Heiz- und Investitionskosten tragen aber die Mieter:innen und Mieter. Sie leiden bereits heute unter einer hohen Wohnkostenbelastung, zusätzliche Kostenrisiken durch unwirtschaftliche Heizungslösungen müssen dort landen, wo die Entscheidungen getroffen werden. Unser Vorschlag stellt sicher, dass Vermieter:innen wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen und das Kostenrisiko der Technologieoffenheit nicht auf Mieter:innen abgewälzt wird“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

Einige Energieträger, wie Wasserstoff oder Biogas – sogenannte grüne Gase – werden voraussichtlich knapp und daher teuer sein. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen wird durch steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte teurer und ist zudem mit erheblichen Risiken behaftet.

„Die jüngsten geopolitischen Ereignisse verdeutlichen erneut, wie volatil die Preise für fossile Energien sind. Wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch weiterhin Öl- und Gasheizungen erlaubt, braucht es einen klaren Schutzmechanismus, damit die Kostenrisiken nicht einseitig bei den Mieterinnen und Mietern landen. Das Mantra von der Technologieoffenheit darf nicht dazu führen, dass das finanzielle Risiko der Heizungswahl auf diejenigen verlagert wird, die keinerlei Einfluss auf die Entscheidung haben“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Nach derzeitigem Stand des Eckpunktepapiers würden darüber hinaus bestehende Mieterschutzregelungen bei der Wärmepumpe und Stromdirektheizungen entfallen.

Der Verbändevorschlag sieht daher einen einfachen Heizkostendeckel vor, der sich an der derzeit wirtschaftlichsten Heizungsoption orientiert. Zur Berechnung des Deckels wird der Stromdurchschnittspreis der letzten drei Jahre mit der Jahresarbeitszahl einer effizient betriebenen Wärmepumpe geteilt und anschießend mit dem Heizverbrauch multipliziert. Kosten über den Heizkostendeckel hinaus müssten von den Vermietenden getragen werden.

Die Verbände fordern, dass die Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht ohne ausreichenden Mieterschutz umgesetzt werden dürfen und fordern eine zügige Umsetzung des Vorschlags.

Den gemeinsamen Vorschlag der Verbände finden Sie hier.

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