Ausbau des Glasfasernetzes darf Mieterhaushalte nicht belasten

Berlin, 1. September 2025 – Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat im Juli 2025 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgestellt. Ziel ist es, den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland voranzutreiben.

Im Papier wird vorgeschlagen, die bislang bis Ende 2027 befristete Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt um weitere fünf Jahre bis Ende 2032 zu verlängern.

DMB lehnt Verlängerung ab

Da diese Regelung zu einer Verteuerung der Wohnkosten führt, spricht sich der Deutsche Mieterbund (DMB) dagegen aus. Eine Verlängerung dürfe nur erfolgen, wenn zuvor eine Evaluation der bisherigen Auswirkungen vorliegt.

„Durch eine verlängerte Zahlungspflicht von Mieterinnen und Mietern würden die Wohnkosten ohne sachliche Rechtfertigung weiter steigen – und das bei einer ohnehin viel zu hohen Belastung,“ erklärt DMB-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz.

Was ist das Glasfaserbereitstellungsentgelt?

  • Kosten, die der Kabelnetzbetreiber Vermieter:innen für die Errichtung und Bereitstellung einer Glasfaserinfrastruktur im Gebäude berechnet.
  • Vermieter:innen können diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter:innen umlegen.
  • Maximal 60 Euro pro Wohneinheit und Jahr, höchstens fünf Jahre → insgesamt maximal 300 Euro.

Kaum Wirkung, aber steigende Kosten

Der Deutsche Mieterbund bezweifelt, dass die Zwangsumlage überhaupt einen Anreiz für mehr Glasfaserausbau setzt. In der Praxis werde Glasfaser häufig ohnehin ohne zusätzliche Kosten für Mieter:innen verlegt.

Investitionen in zukunftsfähige Netzinfrastrukturen seien Geschäftsgrundlage der Kabelnetzbetreiber und würden sich langfristig im Endkundengeschäft amortisieren.

Forderung: Belastungen vermeiden

„In der jetzigen Zeit, in der bereits jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet ist, muss jede weitere Verteuerung des Wohnens unterbleiben. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt sollte abgeschafft – zumindest aber nicht ohne Evaluation verlängert werden,“ so Weber-Moritz.

Weiterführend

Die ausführliche Stellungnahme zum Eckpunktepapier vom DMB finden Sie hier:
Stellungnahme vom 29.08.2025

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