Wenn Sie Fehler in Ihrer Abrechnung gefunden haben, ist es wichtig, dass Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Hierbei müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
Frist: Sie haben 12 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Diese Frist beginnt, sobald Sie die Abrechnung erhalten haben.
Schriftform: Ihr Widerspruch muss schriftlich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung gerichtet sein.
Begründung: Nennen Sie in Ihrem Widerspruch die Punkte, die Sie für fehlerhaft halten, z.B. unzulässige Kostenpositionen oder einen falschen Verteilerschlüssel.
Vorauszahlungen: Zahlen Sie Ihre monatlichen Vorauszahlungen wie gewohnt weiter. Eine mögliche Nachzahlung können Sie jedoch zurückhalten.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser machen oft den größten Anteil Ihrer Betriebskosten aus. Aus diesem Grund gibt es eine eigene gesetzliche Grundlage, die Heizkostenverordnung (HeizkV), die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. Dies soll sicherstellen, dass Sie nur für das zahlen, was Sie auch tatsächlich verbrauchen.
Seit 2023 wird die CO₂-Abgabe für die Gebäudeheizung nicht mehr allein von Mietern getragen. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes muss sich der Vermieter an den Kosten beteiligen. Sofern diese Aufteilung in Ihrer Abrechnung nicht berücksichtigt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Folgen Sie diesem Link zum CO2 Kostenaufteilungs-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums






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