BGH setzt klares Zeichen: Kein Platz für Diskriminierung bei der WohnungssucheName entscheidet nicht über Wohnraum – BGH stärkt Rechte von Wohnungssuchenden

­­­Berlin, 29. Januar 2026
 
Mieterbund-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz:
 

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Diskriminierung von Mietinteressierten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Benachteiligung bei der Wohnungssuche und stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden erheblich.
 
Im entschiedenen Fall hatte sich eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen mehrfach erfolglos um einen Besichtigungstermin für eine angebotene Wohnung beworben. Vergleichbare Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße unter deutsch klingenden Namen führten hingegen zu Terminangeboten. Der BGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach hierin eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt.
 
„Das Urteil macht unmissverständlich klar, dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt keinen Platz hat“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen.“
 
Besonders wichtig ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes die Klarstellung zur Beweislast: Wenn systematisch Anfragen mit ausländisch klingenden Namen abgelehnt, während gleichgelagerte Anfragen mit deutschen Namen angenommen werden, spricht dies mutmaßlich für Diskriminierung. Diese Vermutung kann nur durch nachvollziehbare, sachliche Gründe entkräftet werden.
 
Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist gesetzlich verboten und beginnt häufig bereits im Bewerbungsverfahren. Das AGG schützt unter anderem vor Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Hinweise auf Diskriminierung können Aussagen wie „wir vermieten nur an Deutsche“, pauschale Absagen ohne nachvollziehbaren Grund oder unterschiedliche Anforderungen an vergleichbare Bewerber sein.
 
Der Deutsche Mieterbund rät Betroffenen, Abläufe und Aussagen festzuhalten und sich frühzeitig beraten zu lassen. Mögliche Ansprüche müssen innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen geltend gemacht werden. „Das BGH-Urteil zeigt deutlich: Der Rechtsstaat bietet wirksamen Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“, so Weber-Moritz.

Das könnte Sie auch interessieren

Jahresrundschreiben 2026

Mit dem Jahresrundschreiben 2026 informieren wir über die zentralen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, unsere Arbeit im vergangenen Jahr und die fachlichen wie politischen Schwerpunkte des Mietervereins Heidelberg und Umgebung e.…
Erfahre Mehr

Wir beraten unsere Mitglieder persönlich

Umfassende Prüfung
Wir prüfen, ob alle Kostenpositionen korrekt sind, die Heizkostenverordnung eingehalten wird und die CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt wurden.
Rechtsberatung
Wir beraten Sie, welche Schritte Sie einleiten können, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, und unterstützen Sie beim Widerspruch.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitglied des Mietervereins erhalten Sie eine kostenlose und kompetente Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten. 

Öffnungszeiten

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de 

Cookies

Copyright © 2025 Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Hinweis zur Terminvergabe

Aufgrund eines aktuellen Personalmangels in der Rechtsberatung können wir derzeit leider keine kurzen Terminwartezeiten gewährleisten. Die Nachfrage nach Beratung ist weiterhin sehr hoch.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, neue Beraterinnen und Berater zu gewinnen, um unser Angebot schnellstmöglich wieder auszuweiten.

Bis dahin kann es notwendig sein, die vorhandenen Beratungstermine besonders gezielt und fair zu verteilen. Das bedeutet:
Nicht alle Mitglieder können unmittelbar oder mehrfach hintereinander einen Termin erhalten.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Unser Ziel bleibt eine qualitativ gute, verlässliche und solidarische Beratung für alle Mitglieder.

Vielen Dank für Ihre Geduld.
Klaus Flock Telefon: 06221 / 1878127
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 25.02. aus
Kristina Gellissen Telefon: 06221 / 1878123
Telefon. Sprechstunde: Montag 10:00-11:00 Uhr
Fällt am 16.02. aus
Simone Hartwig Telefon: 06221 / 1878118
Telefon. Sprechstunde: Freitag 11:00-12:00 Uhr
Fällt am 20.02. aus
Krystian Hipp Telefon: 06221 / 1878126
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 12:00-13:00 Uhr
Fällt am 03.03. aus
Malou Levedag Telefon: 06221 / 1878131
Telefon. Sprechstunde: Dienstags 11:00-12:00 Uhr
Fällt bis auf Weiteres aus
Aline Nowak Telefon: 06221 / 1878130
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr
Fällt am 17.02. aus
Roland Obst Telefon: 06221 / 1878128
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 03.02. aus
Eric Schuh Telefon: 06221 / 1878125
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus, RA Krystian Hipp übernimmt die tel. Sprechstunde
Sigrid Schwab Telefon: 06221 / 1878122
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 13:30-14:30 Uhr
Fällt am 28.01. aus
Despina Triantou Telefon: 06221 / 1878124
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus
Fritz Vollrath Telefon: 06221 / 1878121
Telefon. Sprechstunde: Montag 14:00-15:00 Uhr
Fällt am 09.02. aus