BGH setzt klares Zeichen: Kein Platz für Diskriminierung bei der WohnungssucheName entscheidet nicht über Wohnraum – BGH stärkt Rechte von Wohnungssuchenden

­­­Berlin, 29. Januar 2026
 
Mieterbund-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz:
 

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Diskriminierung von Mietinteressierten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Benachteiligung bei der Wohnungssuche und stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden erheblich.
 
Im entschiedenen Fall hatte sich eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen mehrfach erfolglos um einen Besichtigungstermin für eine angebotene Wohnung beworben. Vergleichbare Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße unter deutsch klingenden Namen führten hingegen zu Terminangeboten. Der BGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach hierin eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt.
 
„Das Urteil macht unmissverständlich klar, dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt keinen Platz hat“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen.“
 
Besonders wichtig ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes die Klarstellung zur Beweislast: Wenn systematisch Anfragen mit ausländisch klingenden Namen abgelehnt, während gleichgelagerte Anfragen mit deutschen Namen angenommen werden, spricht dies mutmaßlich für Diskriminierung. Diese Vermutung kann nur durch nachvollziehbare, sachliche Gründe entkräftet werden.
 
Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist gesetzlich verboten und beginnt häufig bereits im Bewerbungsverfahren. Das AGG schützt unter anderem vor Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Hinweise auf Diskriminierung können Aussagen wie „wir vermieten nur an Deutsche“, pauschale Absagen ohne nachvollziehbaren Grund oder unterschiedliche Anforderungen an vergleichbare Bewerber sein.
 
Der Deutsche Mieterbund rät Betroffenen, Abläufe und Aussagen festzuhalten und sich frühzeitig beraten zu lassen. Mögliche Ansprüche müssen innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen geltend gemacht werden. „Das BGH-Urteil zeigt deutlich: Der Rechtsstaat bietet wirksamen Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“, so Weber-Moritz.

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