Brandschutz umfasst drei Ebenen, die ineinandergreifen:
Baulicher Brandschutz (z. B. Brandwände, feuerhemmende Bauteile, notwendige Treppenräume, Rettungswege).
Anlagentechnischer Brandschutz (z. B. Feuerungs-, Lüftungs- und Leitungsanlagen; ggf. Warntechnik in Gebäuden).
Organisatorischer Brandschutz (Hausordnung, Freihalten von Fluchtwegen, Unterweisung, Verhalten im Brandfall).
Beispiel aus dem Alltag
Im Treppenhaus klemmt die Tür zum notwendigen Treppenraum und bleibt offen stehen. Dadurch kann sich Rauch im Brandfall schneller ausbreiten – der sichere Rettungsweg ist gefährdet. Das ist ein relevanter Mangel.
Reflexionsfragen
Welche Türen, Wege und technischen Anlagen sichern bei Ihnen die Flucht? Werden sie im Alltag „nebenbei“ blockiert oder manipuliert?
Ja, wenn der sichere Gebrauch der Wohnung objektiv beeinträchtigt ist kann es ein Minderungsgrund sein. Höhe und Dauer der Minderung hängen vom Einzelfall ab.
Er ist für den sicheren Zustand des Gebäudes verantwortlich. Wartung/Instanthaltung der brandschutzrelevanten Bauteile gehört grundsätzlich dazu.
Nur, wenn Rettungswege nicht beeinträchtigt und Hausordnung/Brandschutz nicht verletzt werden. Bei Zweifel: freihalten – Treppenräume sind primär Rettungswege.
Das richtet sich nach Mietvertrag/Hausordnung und konkretem Risiko (Funkenflug, Rauch). Pauschale Verbote/Erlaubnisse sind.

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