Die 17 Betriebskostenarten – Was Mieter in Heidelberg prüfen sollten

Die jährliche Betriebskostenabrechnung kann schnell unübersichtlich wirken. Doch welche Kosten dürfen Vermieter überhaupt auf Mieter umlegen? Die Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung (BetrKV), die 17 verschiedene Kostenarten auflistet. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen die wichtigsten Positionen verständlich erklären, damit Sie Ihre Abrechnung mit dem richtigen Wissen überprüfen können. Als Mieterverein Heidelberg stehen wir Ihnen bei Rückfragen und zur professionellen Prüfung Ihrer Abrechnung zur Seite.

So sind die Betriebskosten geregelt

Der Grundsatz

Ihr Vermieter darf nur die Kosten auf Sie umlegen, die im Mietvertrag explizit als umlagefähige Betriebskosten vereinbart wurden.
Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Die 17 Positionen

Die BetrKV gliedert die Betriebskosten in 17 Gruppen. Wichtig ist, dass jeder Mieter nur die Kosten tragen muss, die auch tatsächlich angefallen sind und nach dem im Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel auf ihn entfallen.

Das entscheidende Kriterium

Nicht umlagefähig sind in der Regel
Kosten für die Verwaltung,
Instandhaltung und Reparaturen.

Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen.

1. Grundsteuer

Was ist das?

Hierunter fällt in erster Linie die Grundsteuer, die die Kommune für das Grundstück erhebt. Diese Kosten sind umlagefähig.

Worauf muss ich achten?

Achten Sie darauf, dass nur die Grundsteuer berechnet wird. Ein Erbbauzins ist zum Beispiel keine Grundsteuer und kann nicht über diese Position abgerechnet werden. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform in Baden-Württemberg könnten sich die Kosten ab 2025 ändern. Sollten Ihnen hier Ungereimtheiten auffallen, kann eine Prüfung durch den Mieterverein Heidelberg sinnvoll sein.

Müssen Sie die Grundsteuerreform zahlen? Jetzt beraten lassen

2. Kosten der Wasserversorgung

Was ist das?

Diese Position umfasst alle Kosten, die mit der Bereitstellung von Wasser verbunden sind. Dazu gehören das Wassergeld, die Kosten für den Betrieb der Wasserversorgungsanlage, für Wasserzähler (Miete oder Kauf), die Ablesung und die regelmäßige Wartung.

Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie, ob die Zählerstände korrekt übernommen wurden. Häufige Fehlerquellen sind hier eine fehlerhafte Ablesung oder die Abrechnung von Kosten, die nicht in der BetrKV genannt sind, wie zum Beispiel Kosten für einen Trinkwasserfilter.

3. Kosten der Entwässerung

Was ist das?

Diese Kosten umfassen die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser. Die Gebühren werden meist von den Kommunen erhoben.

Worauf muss ich achten?

Die Kosten für Niederschlagswasser (Regenwasser) dürfen nur dann umgelegt werden, wenn das Grundstück an eine öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist.

4. Kosten der zentralen Heizungsanlage

Was ist das?

Hier werden alle Kosten für den Betrieb der Zentralheizung erfasst. Dies beinhaltet die Brennstoffkosten (z. B. Öl, Gas), Betriebsstrom, Wartung, Reinigung der Anlage sowie die Kosten für die regelmäßige Abgasmessung. Die Abrechnung muss sich nach der Heizkostenverordnung (HeizkV) richten.

Worauf muss ich achten?

Mindestens 50 % bis maximal 70 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird nach einem festen Schlüssel, zum Beispiel der Wohnfläche, verteilt. Überprüfen Sie, ob dieser Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde.

5. Kosten der zentralen Warmwasserversorgung

Was ist das?

Ähnlich wie bei den Heizkosten werden hier die Kosten für die Warmwasseraufbereitung abgerechnet. Dazu gehören die Kosten für die Brennstoffe, den Betriebsstrom und die Wartung. Auch hier gilt die Heizkostenverordnung.

Worauf muss ich achten?

Auch die Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass separate Zähler für den Warmwasserverbrauch vorhanden sind und diese korrekt abgelesen werden.

6. Kosten verbundener zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

Was ist das?

Dieser Punkt kommt zur Anwendung, wenn Heizung und Warmwasser über eine gemeinsame Anlage erzeugt werden. Die Kosten werden in der Regel mit einem Wärmezähler für die Heizung und einem Warmwasserzähler für den Verbrauch getrennt erfasst.

Worauf muss ich achten?

Hier ist die korrekte Trennung der Kosten entscheidend. Eine pauschale Abrechnung ist in der Regel unzulässig.

7. Kosten des Aufzugs

Was ist das?

Die Betriebskosten für einen Aufzug umfassen den Betriebsstrom, die Wartung, die Überwachung und die Reinigung.

Worauf muss ich achten?

Nicht umlagefähig sind die Kosten für Reparaturen, die Modernisierung oder die TÜV-Prüfung. Auch wenn Sie den Aufzug nicht nutzen können, müssen Sie unter Umständen die Kosten mittragen, wenn Sie im selben Haus wohnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Aufzug Ihre Wohnungsebene gar nicht erreicht.

8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Was ist das?

Darunter fallen die kommunalen Gebühren für die Müllabfuhr sowie Kosten für die Reinigung der Gehwege und die Schneebeseitigung (Winterdienst).

Worauf muss ich achten?

Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll sind nur dann umlagefähig, wenn sie regelmäßig, zum Beispiel einmal jährlich, anfallen. Die Kosten für einen professionellen Winterdienst dürfen ebenfalls umgelegt werden.

9. Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung

Was ist das?

Hierzu gehören die Kosten für eine professionelle Reinigungsfirma, die das Treppenhaus, die Flure und andere Gemeinschaftsräume sauber hält. Ungezieferbekämpfungskosten sind ebenfalls umlagefähig, wenn ein Befall regelmäßig stattfindet.

Worauf muss ich achten?

Nicht umlagefähig sind die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung nach einem akuten Befall. Diese Kosten sind als Instandhaltungskosten vom Vermieter zu tragen.

10. Kosten der Gartenpflege

Was ist das?

Diese Position umfasst die laufenden Kosten für die Pflege des Gartens, zum Beispiel das Rasenmähen, das Heckenschneiden oder das Entfernen von Laub.

Worauf muss ich achten?

Die Kosten für die Neuanlage eines Gartens oder die Anschaffung von Gartengeräten sind nicht umlagefähig.

11. Kosten der Beleuchtung

Was ist das?

Hierzu gehören die Stromkosten für die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen wie dem Treppenhaus, den Kellerräumen, dem Dachboden und der Außenbeleuchtung.

Worauf muss ich achten?

Dies ist eine unkomplizierte Position. Wichtig ist, dass nur der Strom für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche abgerechnet wird.

12. Kosten der Schornsteinreinigung

Was ist das?

Die regelmäßige Reinigung des Schornsteins ist gesetzlich vorgeschrieben und darf auf die Mieter umgelegt werden.

Worauf muss ich achten?

Die Kosten für die Reinigung sind umlagefähig, die Kosten für eine Überprüfung des Schornsteins durch den Schornsteinfeger nicht. Hier wird oft fälschlicherweise beides abgerechnet.

13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Was ist das?

Hier werden die Prämien für Versicherungen wie die Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm-, und Wasserschäden sowie die Haftpflichtversicherung des Vermieters aufgeführt.

Worauf muss ich achten?

Andere Versicherungen, wie eine private Rechtsschutzversicherung des Vermieters, sind nicht umlagefähig.

14. Kosten für den Hauswart

Was ist das?

Die Kosten für einen Hauswart dürfen umgelegt werden, sofern seine Tätigkeit überwiegend umlagefähige Aufgaben (z. B. Gartenpflege, kleine Reinigungsarbeiten) umfasst.

Worauf muss ich achten?

Reparatur-, Verwaltungs- oder Instandhaltungstätigkeiten sind nicht umlagefähig. Lassen Sie sich vom Mieterverein in Heidelberg beraten, wenn Sie Zweifel an der Tätigkeit des Hauswarts haben.

15. Kosten des Kabelanschlusses

Was ist das?

Die Kosten für einen Kabelanschluss konnten bisher über die Betriebskosten abgerechnet werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg für den Kabelanschluss fällt jedoch zum 30. Juni 2024 weg.

Worauf muss ich achten?

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. In Baden-Württemberg und auch in Heidelberg können Mieterinnen und Mieter ihren Fernsehempfang dann selbst wählen.

16. Kosten der gemeinschaftlichen Waschküche

Was ist das?

Diese Position umfasst die Betriebskosten für eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche, die Miete oder Kauf von Waschmaschinen sowie die Kosten für Strom und Wasser.

Worauf muss ich achten?

Häufig wird hier übersehen, dass eine Abrechnung nach Verbrauch (über einen Zähler) erfolgen muss.

17. Sonstige Betriebskosten

Was ist das?

 Alle anderen regelmäßig anfallenden Kosten, die nicht unter die ersten 16 Positionen fallen, können hier aufgeführt werden. Beispiele sind die Wartung von Rauchwarnmeldern oder Feuerlöschern.

Worauf muss ich achten?

Diese Kosten sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag explizit und konkret benannt wurden. Ein pauschaler Verweis auf „Sonstige Betriebskosten“ reicht nicht aus.

Der Mieterverein Heidelberg ist Ihr Partner

Die Prüfung der Betriebskostenabrechnung ist eine komplexe Angelegenheit, die sich aber lohnt. Wenn Sie Fehler in Ihrer Abrechnung vermuten, stehen Ihnen die Experten des Mietervereins Heidelberg und Umgebung zur Seite. Wir prüfen Ihre Abrechnung, beraten Sie zu den Fristen und helfen Ihnen, ungerechtfertigte Nachforderungen abzuwehren.

Umfassende Prüfung

Wir überprüfen Ihre Abrechnung auf formelle und inhaltliche Fehler, von
der Umlagefähigkeit
einzelner Positionen bis hin
zur korrekten Anwendung des Verteilerschlüssels.

Rechtsberatung

Wir helfen Ihnen dabei, die Wirtschaftlichkeit Ihrer
Kosten zu hinterfragen
und im Falle von
Zweifeln eine Belegeinsicht beim Vermieter zu fordern.

Ihre Vorteile als Mitglied

Als Mitglied des Mietervereins erhalten Sie eine kostenlose und kompetente Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte außergerichtlich durchzusetzen!

Öffnungszeiten

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de 

Cookies

Copyright © 2025 Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. Alle Rechte vorbehalten.
Klaus Flock Telefon: 06221 / 1878127
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 01.10. und am 08.10. aus
Kristina Gellissen Telefon: 06221 / 1878123
Telefon. Sprechstunde: Montag 10:00-11:00 Uhr
Fällt am 29.09. aus
Simone Hartwig Telefon: 06221 / 1878118
Telefon. Sprechstunde: Freitag 11:00-12:00 Uhr
Fällt am 19.09. aus
Krystian Hipp Telefon: 06221 / 1878126
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 12:00-13:00 Uhr
Fällt am 30.09. aus, RA Eric Schuh übernimmt die tel. Sprechstunde
Malou Levedag Telefon: 06221 / 1878131
Telefon. Sprechstunde: Dienstags 11:00-12:00 Uhr
Fällt am XX.XX. aus
Aline Nowak Telefon: 06221 / 1878130
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 09:00-10:00 Uhr
Fällt am XX.XX. aus
Roland Obst Telefon: 06221 / 1878128
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 30.09. aus
Eric Schuh Telefon: 06221 / 1878125
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr
Fällt am 02.10. aus, RA Krystian Hipp übernimmt die tel. Sprechstunde
Sigrid Schwab Telefon: 06221 / 1878122
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 13:30-14:30 Uhr
Fällt am 01.10. aus
Despina Triantou Telefon: 06221 / 1878124
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 09.10. aus
Fritz Vollrath Telefon: 06221 / 1878121
Telefon. Sprechstunde: Montag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 29.09. aus