Ein Mangel liegt vor, wenn die elektrische Anlage der Wohnung nicht den üblichen, vertraglich geschuldeten Gebrauch ermöglicht oder eine Sicherheitsgefahr besteht. Dazu zählen u. a.: wiederkehrende Stromausfälle in einzelnen Räumen, auslösende Sicherungen/ FI-Schalter, dauerhaft funktionslose Steckdosen/Schalter, flackernde Beleuchtung durch Anlagendefekt, Schmorgeruch, Funkenbildung, fühlbar erhitzte Abdeckungen, brüchige Leitungen, offenliegende Drähte.
Abgrenzung
Nicht jede Störung ist ein Anlagenmangel. Häufig sind defekte Geräte (z. B. Wasserkocher, Toaster) der Auslöser. Testweise das Gerät ausstecken und auf einem anderen Stromkreis prüfen. Netzstörungen im Haus/Quartier (z. B. Trafo-Arbeiten) betreffen meist mehrere Wohnungen; hier ist der Netzbetreiber zuständig – jedoch bleibt die Pflicht zur Mangelanzeige gegenüber dem Vermieter bestehen. Normwerte/Prüffristen aus technischen Regelwerken (z. B. VDE) werden in Verfahren herangezogen.
Mini-Vignette (Beispiel)
„In einer Altbauwohnung in der Weststadt löst abends der FI aus, sobald der Herd und die Spülmaschine gleichzeitig laufen. Nach der Mangelanzeige lässt die Hausverwaltung die Küche prüfen: Ein alter, überlasteter Stromkreis wird getrennt und neu abgesichert. Seitdem keine Ausfälle mehr.“
Reflexionsfragen
Betrifft die Störung einen Stromkreis oder mehrere?
Tritt sie unter bestimmter Last auf (Herd + Spülmaschine)?
Gibt es Geräusche/Gerüche/Hitze an Bauteilen?
Wer kann zeugen, seit wann das Problem besteht?
Eventuell, wenn der Gebrauch erheblich eingeschränkt ist. Vorher: Mangel schriftlich anzeigen, Ursache klären (Gerät vs. Anlage), Frist setzen. Minderungsquote ist Einzelfallbezogen nur in der Beratung möglich zu klären.
Stromkreis ausschalten, Bereich meiden, unverzüglich melden. Fotos anfügen. Keine Eigenreparatur; Sicherheitsrisiko.
Prüfe Sicherungen/FI und Nachbar:innen. Wenn nur deine Wohnung betroffen ist, spricht viel für einen wohnungsinternen Mangel. Unabhängig davon: Vermieter informieren.
Das hängt von Ursache und Verantwortlichkeit ab (Anlage, Netz, Gewährleistung des Geräts). Vorab alles dokumentieren und Beratung einholen.
Aus Sicherheitsgründen nicht als Dauerlösung. Risiko von Überlastung/Stolpern. Besser: Stromkreis stromlos halten und Abhilfe verlangen.
Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de