Die meisten Energiespartipps richten sich an Eigentümer. Doch in Heidelberg leben die meisten Menschen zur Miete. Gleichzeitig steigen Heiz- und Stromkosten, Modernisierungen sorgen für Unsicherheit und neue Gesetze werfen Fragen auf. Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich: Was kann ich selbst tun und wo sind meine Grenzen?
Typische Herausforderungen?
Energiewende muss sozial gerecht sein
Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Hauptlast steigender Kosten tragen, ohne echte Handlungsmöglichkeiten zu haben. Deshalb bieten wir praktische Hilfe, Verbraucherschutz und wohnungspolitische Verantwortung - direkt für Sie!
Unabhängige Energieberatung, ohne Verkaufsinteressen
Gemeinsam mit der KLiBA, die seit Jahren neutral und fachlich fundiert zu Energieeinsparung und Klimaschutz berät, unterstützen wir Sie:
Dieses Angebot ist für alle Mitglieder gedacht und insbesondere für diejenigen mit:
Die Energieberatung findet jeden zweiten Freitag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr statt.
Der erste Beratungstermin ist am Freitag, 13. Februar 2026.
Die Beratung erfolgt vor Ort beim Mieterverein Heidelberg,
Poststraße 46, 69115 Heidelberg.
Die Beratung wird regelmäßig einmal im Monat angeboten.
Pro Termin finden mehrere Einzelberatungen statt.
Eine erneute Beratung ist möglich, wenn sich neue Fragen oder Situationen ergeben (z. B. Modernisierung, neue Abrechnung).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Mietervereins Heidelberg.
Die Beratung ist speziell auf Mieterinnen und Mieter zugeschnitten – nicht auf Eigentümer.
Nein.
Die Energieberatung ist für Mitglieder des Mietervereins kostenlos.
Die Anmeldung erfolgt zunächst telefonisch über den Mieterverein Heidelberg:
06221 / 20473
Eine Online-Anmeldung werden wir langfristig aktivieren.
Der Mietpreis-Check liefert eine erste rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Eine Beratung dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.
So bleibt ausreichend Zeit, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Das ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Sinnvoll sind zum Beispiel:
Die Beratung ist praxisnah und individuell. Themen können sein:
Die Energieberatung ersetzt keine mietrechtliche Rechtsberatung.
Rechtliche Fragen werden grundsätzlich eingeordnet (z. B. „Was darf der Vermieter?“),
eine vertiefte rechtliche Prüfung erfolgt – wie gewohnt – über die Beratung des Mietervereins.
Nein.
Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig durch die KLiBA.
Es gibt keine Verkaufsinteressen und keine Produktwerbung.
Ja, ausdrücklich.
Die Beratung legt besonderen Wert auf:
Ja.
Gerade bei geplanten oder laufenden Modernisierungen kann die Beratung helfen, Maßnahmen besser einzuordnen und Energiefragen zu verstehen.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
Umfassend modernisiert ist eine Wohnung dann, wenn:
sie in einen Zustand versetzt wird, der in etwa einem Neubaustandard entspricht, und
die Investitionen mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus betragen.
In diesen Fällen darf der Vermieter bei der Neuvermietung eine höhere Miete verlangen.
Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor Beginn Ihres Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die Miete damals aber nicht erhöht, kann er diese Erhöhung bei der Neuvermietung nachholen.
Das kann dazu führen, dass die Miete trotz Mietpreisbremse höher ausfällt.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn Auskunft über relevante Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu geben, z. B.:
durchgeführte Modernisierungen,
Neubau-Eigenschaft,
Höhe der Vormiete.
Fehlt diese Information, kann das für die rechtliche Bewertung der Miethöhe wichtig sein.

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de