Ein Gemeinschaftsaufzug (Personenaufzug) ist Teil der Mietsache im Mehrparteienhaus und dient allen Hausbewohner:innen. Er gehört regelmäßig zum allgemeinen Gebrauch der Mietsache, dessen Funktionsfähigkeit der/die Vermieter:in sicherstellen muss.
Mangelbilder (ohne Prozent-/Grenzwerte)
Totalausfall oder wiederkehrende Störungen (häufige Stillstände, Notruf ohne Funktion).
Sicherheitsrelevante Defekte (Tür schließt nicht, ruckartiges Anfahren).
Unzumutbare Geräusche/Vibrationen mit spürbarer Beeinträchtigung der Wohnqualität.
Lange Ausfallzeiten ohne erkennbares Reparaturmanagement.
Die Einordnung als Mangel hängt vom Einzelfall (Dauer, Häufigkeit, Etage, gesundheitliche Lage) ab. Konkrete Minderungsquoten bitte nicht pauschal übernehmen – sie sind gerichtlich einzelfallabhängig.
Wer hat welche Aufgaben?
Hinweis aus Online-Ratgebern: Manche Portale empfehlen, bei Totalausfall sofort zu mindern. Wir raten: Erst Mangelanzeige + Frist + Dokumentation; Höhe einer Minderung individuell von unseren Rechtsexperten prüfen zu lassen.
Achtung Klauseln
Umlage setzt wirksame Vereinbarung voraus (z. B. „Betriebskosten gemäß BetrKV“). Eine fehlerhafte/unklare Klausel kann streitentscheidend sein.
BetrKV zählt den Betrieb von Aufzügen zu den umlagefähigen Kosten
Online-Hinweis: Manche Ratgeber nennen pauschale Minderungswerte nach Etagen. Solche Tabellen nicht 1:1 anwenden sondern lassen sie sich bei unseren Rechtsexperten für Mietrecht immer Ihren individuellen Fall prüfen.
Beispiel (Mini-Vignette)
Frau K., 4. OG, Kinderwagen: Aufzug seit fünf Tagen außer Betrieb. Sie protokolliert täglich, sendet Mangelanzeige mit 3-Tage-Frist und bittet um Zwischenbescheid. Hausverwaltung meldet Beauftragung, Reparatur am dritten Werktag. Frau K. prüft, ob eine kurze Minderung in Frage kommt, und lässt dies individuell einschätzen.
Wenn der Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten vorsieht, können Aufzugskosten grundsätzlich auch EG-Mieter:innen treffen. Konkrete Ausnahmen sind einzelfallabhängig.
Das hängt von Schwere, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Organisation ab. Bei Totalausfall ist eine kurze Frist üblich.
Erst schriftlich anzeigen, Frist setzen und beweisen. Die Höhe einer Minderung ist einzelfallbezogen; pauschale Tabellen bitte nicht ungeprüft anwenden.
Betriebskosten wie Strom, Wartung und Notruf sind grundsätzlich umlagefähig, wenn vereinbart. Details bitte im Mietvertrag prüfen.
Kommt auf Intensität, Zeiten und Dauer an. Dokumentieren, schriftlich anzeigen, ggf. Schallaufnahmen/Bestätigungen einholen. Bewertung einzelfallabhängig.

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