Grundsteuer Baden-Württemberg

Juristische Rechtmäßigkeit heilt keine soziale Schieflage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute die Klagen gegen das Landesgrundsteuergesetz abgewiesen und das baden-württembergische Modell für verfassungskonform erklärt. Damit herrscht im Land nun zwar juristische Klarheit – die sozialen Verwerfungen für Mieterinnen und Mieter im Südwesten sind damit jedoch keineswegs vom Tisch:

1. Juristische Rechtmäßigkeit heilt keine soziale Schieflage

Dass das modifizierte Bodenwertmodell vor Deutschlands höchstem Finanzgericht Bestand hat, überrascht uns nicht grundlegend. Der BFH bestätigt damit den weiten gestalterischen Spielraum des Landesgesetzgebers. 

Eine juristische Bestätigung bedeutet jedoch keineswegs, dass das Gesetz in seiner praktischen Umsetzung sozial gerecht ist. Für viele Betroffene bleiben die hohen Steuerbescheide nun bittere Realität.

2. Das Grundproblem bleibt: Die Umlagefähigkeit auf die Mieterschaft

Die Reform betrifft im Land alle Eigentümer – indirekt aber eben auch alle Mieterinnen und Mietern. Unser Hauptkritikpunkt bleibt unverändert akut – die direkte Abwälzung der Kosten: Da Vermieter die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten rechtlich auf die Mieter umlegen können, spüren diese jede Erhöhung direkt im Portemonnaie.

Verschärfung der Wohnkostenkrise: In Zeiten ohnehin extrem hoher Wohnkosten in Baden-Württemberg wirkt die gestiegene Grundsteuer bei vielen Wohngebäuden wie eine zusätzliche, staatlich verordnete Erhöhung der Wohnkosten.

3. Eine Hauptkritik: Die unfaire Lastenverschiebung

Der Mieterbund Baden-Württemberg hat bereits in früheren Pressemeldungen (insbesondere Anfang 2025) vor den unsozialen Auswirkungen der konkreten Umsetzung gewarnt.

Entlastung der Wirtschaft auf Kosten des Wohnens: Kommunale Auswertungen zeigten eine alarmierende Verschiebung der Steuerlast. Während Gewerbeimmobilien teils deutlich entlastet wurden, stieg der Anteil, den das Wohnen am Gesamtsteueraufkommen leisten muss, drastisch an – in Städten wie Freiburg oder Ravensburg beispielsweise von knapp über 50 Prozent auf stolze 70 Prozent.

Fehlgeleitete „Aufkommensneutralität“: Dass Wohnraum die Wirtschaft subventioniert, darf von der Landesregierung nicht stillschweigend hingenommen werden. Das Versprechen der Aufkommensneutralität hätte auch bedeuten müssen, dass das Verhältnis zwischen Wohn- und Gewerbesteueranteil ausgewogen bleibt.

4. Unsere zentralen Forderungen an die Politik

Der Mieterbund befürwortet das baden-württembergische Prinzip, die Steuer allein an Grundstücksgröße und Bodenrichtwert zu bemessen und Gebäude außen vor zu lassen, prinzipiell weiterhin. Es setzt die richtigen Anreize für eine dichte Bebauung und gegen die Spekulation mit unbebautem Bauland. 

„Doch von einer versteckten Entlastung von Unternehmen auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern war im Gesetzgebungsverfahren nie die Rede. Dieser handwerkliche Fehler muss korrigiert werden“, so Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg.

Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.
www.mieterbund-bw.de

Landesvorsitzender: Rolf Gaßmann
Landesgeschäftsführer: Olaf Kierstein-Hartmann
VR AG Stuttgart 1588


Über den Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg:
Der DMB Baden-Württemberg vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter im Land und setzt sich für ein soziales Mietrecht sowie eine nachhaltige und bezahlbare Wohnungspolitik

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