Die Heizkostenverordnung (HeizkV) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung. Sie gilt für alle zentralen Heizungsanlagen, die mindestens zwei Wohnungen versorgen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Es schreibt vor, dass die CO₂-Abgabe für Heizkosten nicht mehr allein von den Mietern getragen werden darf. Stattdessen wird die Abgabe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt über ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand Ihres Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil, den Ihr Vermieter übernehmen muss.
Achtung: Wenn in Ihrer Abrechnung keine Aufteilung der CO₂-Kosten vorgenommen wurde oder Sie das Gefühl haben, der Anteil des Vermieters ist zu gering, sollten Sie dies von unserem Mieterverein in Heidelberg prüfen lassen.
Um einzuschätzen, ob Ihre Kosten im Rahmen liegen, können Sie Ihre Abrechnung mit dem bundesweiten Heizkostenspiegel vergleichen. Laut den Daten des Deutschen Mieterbunds (DMB) für das Abrechnungsjahr 2024 ist heizen mit Gas im Schnitt 15% teurer in 2025 als im Vorjahr, Wärmepumpen sind seit 2022 durchgängig günstiger als fossile Heizsysteme und 90% der Haushalte haben noch Sparpotenziale von durchschnittlich 400 € pro Jahr. Unten finden Sie den aktuellen Heizspiegel 2025. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mieterbund.de/heizspiegel2025

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