Heizung oder Warmwasser ausgefallen?
So sichern Sie Ihre Rechte

Wenn die Heizung ausfällt oder nur lauwarmes Wasser kommt, trifft das den Alltag sofort: Wohnen wird ungemütlich, manchmal sogar gesundheitsgefährdend. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte – von der Einordnung, ob wirklich ein Mangel vorliegt, über die richtige Mangelanzeige bis zur Frage, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in Betracht kommt. Wir erklären Rechte und Pflichten verständlich, zeigen typische Fehler, geben Formulierungsbeispiele und ordnen Besonderheiten in Heidelberg und Baden-Württemberg ein. Ziel ist, dass Sie selbst handlungsfähig bleiben – und wissen, wann fachkundige Unterstützung sinnvoll ist.

Rechte & Pflichten

Vermieterpflichten

Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ermöglichen (Gebrauchsgewährung). Fällt Heizung oder Warmwasser aus oder sind die Werte dauerhaft zu niedrig, ist das grundsätzlich ein Mangel – mit der Folge einer möglichen Mietminderung (§§ 535, 536 BGB – rechtliche Einordnung, keine Gesetzeszitate).

Pflichten der Mieter:innen

Melden Sie den Mangel unverzüglich, ermöglichen Sie Zugang für Handwerker und unterlassen Sie eigenmächtige Reparaturen (außer im Notfall und nur in engen Grenzen). Dokumentation ist Pflicht: Temperatur-/Warmwasser-Protokoll, Fotos, E-Mails, Uhrzeiten und Dauer.

Abgrenzung Abrechnung vs. Funktionsmangel

Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung (BetrKV/HeizKV) betrifft Verteilung und Messung – sie ersetzt nicht die Funktionsgewährleistung. Trotzdem wichtig: Ab 1.1.2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung grundsätzlich vorgeschrieben; bis 30.09.2025 müssen entsprechende Messgeräte installiert sein (Heizkostenverteiler/Wärme- und Warmwasserzähler).

Was gilt als Mangel bei Heizung & Warmwasser?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Wohnung nicht so genutzt werden kann, wie vertraglich geschuldet. Bei der Heizung sind das vor allem: komplette Ausfälle, deutlich zu niedrige Raumtemperaturen tagsüber, fehlende oder stark schwankende Wärmeversorgung einzelner oder aller Heizkörper sowie unzumutbare Anlagen-Geräusche. Bei Warmwasser zählen dauerhafte Untertemperaturen, starke Temperaturschwankungen oder sehr lange Vorlaufzeiten, bis tatsächlich warmes Wasser anliegt.

Zur Orientierung: Gerichte werten Warmwassertemperaturen unter 40 °C regelmäßig als Mangel; 40–45 °C werden unterschiedlich beurteilt (je nach Gericht), teils werden mindestens 45 °C gefordert. Unter 40 °C wurden Mietminderungen zugesprochen (Einzelfallabhängigkeit bleibt).

Bei Raumwärme gilt: In den üblichen Tagesstunden muss eine ausreichende Beheizung sichergestellt sein; nachts ist eine Absenkung zulässig, jedoch müssen Mindesttemperaturen eingehalten werden (Einzelfall abhängig von Vertrag, Jahreszeit und Witterung).
Warmwasser als Mindeststandard
Die Versorgung mit Warmwasser gehört zum zeitgemäßen Wohnen und muss ganzjährig „rund um die Uhr“ funktionieren.
Warmwasser-Temperatur
Unter 40 °C liegt in jedem Fall ein Mangel. Gerichte werten 40–45 °C unterschiedlich: teils ausreichend ab 40/43 °C, teils Mindestwert 45 °C. Zudem gilt als üblich: spätestens nach ca. 10 Sekunden (bis 5 l) am Hahn 45 °C erreichbar; 5 Minuten bis 40 °C ⇒ ca. 10 % Minderung.
Heizpflicht & Temperaturen (Wohnung)
Tagsüber sollen mind. 20–22 °C erreichbar sein; bloß 18 °C sind nicht ausreichend. Übliche Tagesheizzeiten: ca. 6–24 Uhr; in Kälteperioden ggf. durchgehend (auch nachts). Nachts muss trotz Absenkung 17–18 °C erreichbar sein.
Außerhalb der Heizperiode
Bei Kälteeinbruch muss dennoch geheizt werden (z. B. wenn Zimmertemperatur tagsüber zeitweise <18 °C).

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Nur telefonisch melden

Ohne Nachweis lässt sich später wenig belegen. Senden Sie immer eine schriftliche Mangelanzeige (E-Mail + Einwurf-Einwurf/Brief).

Unklare Fristsetzung

Formulieren Sie eine angemessene Frist – im Winter bei Heizungsausfall eher kurz (einige Tage); bei Warmwasserproblemen je nach Schwere.

Eigenmächtige Minderung

Eine Minderung ohne solide Dokumentation birgt Risiken. Führen Sie ein Temperatur-/Warmwasser-Tagebuch; messen Sie wiederholt zu ähnlichen Zeiten und in mehreren Räumen.

Selbst „entlüften“ oder basteln

An Zentralheizungen bitte nicht eigenmächtig eingreifen. Klären Sie einfache Bedienfehler (Thermostate, Heizkörper freiräumen), aber keine technischen Eingriffe.
Downloaden Sie unser kostenloses Mängelprotokoll zur Erfassung von Ihren Mängeln

Praxisablauf bei Störung – Schritt für Schritt

Um Ihre Abrechnung mit den Durchschnittswerten zu vergleichen, benötigen Sie lediglich Ihre Wohnfläche und die Angaben aus Ihrer Abrechnung.

Schritt 1:
Sofort handeln

Sicherheit vor allem: Prüfen Sie kurz, ob es ein Bedienproblem sein kann (Thermostatstellung, Heizkörper nicht zugestellt, Wasserhahn/Armatur korrekt). Testen Sie mehrere Räume/Zapfstellen, fragen Sie Nachbar:innen, ob das Problem im Haus allgemein besteht. Im Winter: Frostschutz beachten (Fenster schließen, nicht völlig auskühlen lassen).

Schritt 2:
Mangelanzeige erstellen & nachweisbar senden

Formulieren Sie in zwei Absätzen: Sachverhalt (seit wann, wo, wie oft, gemessene Temperatur/Warmwassertemperatur, Uhrzeit) und Aufforderung (Behebung bis [Datum, angemessen] – z. B. 3–5 Werktage bei Heizungsausfall im Winter [Zu prüfen]). Fügen Sie Belege an (Fotos, Protokoll), kündigen Sie Zugang an, und nennen Sie Erreichbarkeiten. Senden Sie per E-Mail und zusätzlich per Einwurf-Einwurf/Brief für den Nachweis.

Schritt 3:
Frist abgelaufen – was nun?

Kommt keine Abhilfe, prüfen Sie eine Mietminderung (nur mit Dokumentation). Eine Ersatzvornahme (z. B. Heizlüfter) ist heikel; Kostenersatz gibt es nur in engen Grenzen und gut belegten Notfällen (Einzelfall!). Sichern Sie Belege (Quittungen, Strommehrverbrauch [Zu prüfen]) und holen Sie vor kostenträchtigen Schritten Beratung ein.

Regionale Besonderheiten – Heidelberg im Fokus

Heidelberg hat typische Altbauquartiere (Wärmeverluste, Einregulierungs-Themen) und Neubaugebiete mit zentralen Anlagen oder Fernwärme. Stadtwerke Heidelberg können – je nach Objekt – Netz-/Störstellenbetreiber sein; zuständig ist am Ende stets die Vermieterseite, die ihre Vertragspflichten sicherstellen muss [Vermutung; bitte im Einzelfall klären]. Der Mietspiegel Heidelberg dient zur Einordnung der Wohnwertmerkmale; er ist jedoch kein Technik-Normblatt und ersetzt keine Funktionsgewährleistung. Bei winterlichen Ausfällen zählt die schnelle, nachweisbare Meldung – und eine kurze Fristsetzung.

So hilft Ihnen der Mieterverein Heidelberg bei der Prüfung

Wir unterstützen Sie bei der Erstbewertung (liegt ein Mangel vor?), prüfen Minderungsquoten im Einzelfall, formulieren sichere Schreiben (Mangelanzeige, Fristsetzung), begleiten Beweisführung (Protokolle, Fotos) und beraten zu Schritten nach Fristablauf (Minderung, ggf. Ersatzvornahme/Schadensersatz). Für besondere Konstellationen (Fernwärme, WEG-Konstellationen, Bauarbeiten) erhalten Sie eine realistische Einschätzung, welche Schritte sinnvoll und durchsetzbar sind.

Professionelle Prüfung

Wir überprüfen Ihre Abrechnung auf formelle und inhaltliche Fehler, von
der Umlagefähigkeit
einzelner Positionen bis hin
zur korrekten Anwendung des Verteilerschlüssels.

Kompetente Beratung

Wir helfen Ihnen dabei, die Wirtschaftlichkeit Ihrer
Kosten zu hinterfragen
und im Falle von
Zweifeln eine Belegeinsicht beim Vermieter zu fordern.

Ihre Vorteile als Mitglied

Als Mitglied des Mietervereins erhalten Sie eine kostenlose und kompetente Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte außergerichtlich durchzusetzen!

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