Mehr Kontrolle bei Kurzzeitvermietungen: Wichtiger Schritt – aber Regulierung muss weitergehen

Berlin / Heidelberg, 5. November 2025
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat den im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes ausdrücklich begrüßt. Das Gesetz setzt die EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen in deutsches Recht um und sieht eine zentrale digitale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur vor.

Ziel ist es, den bislang kaum kontrollierbaren Markt für Kurzzeitvermietungen – etwa über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com – transparenter zu machen und Kommunen bessere Möglichkeiten zur Überwachung und Ahndung von Verstößen zu geben.

„Es braucht dringend mehr Transparenz und Kontrolle auf dem bislang undurchsichtigen Markt für Kurzzeitvermietungen“, erklärt DMB-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz.
„Die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle zu bestimmen, ist richtig – so können Städte und Gemeinden künftig einfacher Verstöße erkennen und dagegen vorgehen.“

Wichtiger erster Schritt – aber nicht genug

Der DMB warnt zugleich, dass die reine Umsetzung der EU-Vorgaben nicht ausreiche.

„Die EU-Umsetzung allein wird nicht reichen. Wir brauchen zusätzliche nationale Maßnahmen, um den regulären Mietwohnungsmarkt zu schützen“, so Weber-Moritz weiter.

Zu diesen Maßnahmen zählen laut DMB:

  • eine zeitliche Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf maximal sechs Monate pro Jahr,
  • das Verbot sogenannter Kettenmietverträge,
  • und ein bundesweit konsequent angewandtes Zweckentfremdungsverbot.

Die Zahl der Wohnungen, die unter dem Deckmantel kurzfristiger Vermietungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch bei möblierten Wohnungen und Serviced Apartments sieht der DMB zunehmenden Missbrauch: Hier wird häufig die Mietpreisbremse umgangen, weil befristete Kurzzeitverträge rechtlich als Ausnahmen gelten.

„Ohne eine klare Begrenzung der Kurzzeitvermietung wird sich die Wohnraumsituation in den Städten nicht entspannen“, warnt Weber-Moritz.

Heidelberg besonders betroffen: Kurzzeitvermietung nimmt zu

Auch in Heidelberg beobachten der Mieterverein Heidelberg und Umgebung e. V. und die Stadtverwaltung seit Jahren eine Zunahme von Kurzzeitvermietungen.
Der Mieterverein Heidelberg schätzt, dass ungefähr 5.000 Wohneinheiten in Heidelberg dauerhaft über Onlineportale angeboten – die meisten davon im Zentrum, in der Altstadt, Weststadt und Bergheim.

Diese Praxis entzieht dringend benötigten Wohnraum dem Mietmarkt, verschärft die Konkurrenz um erschwingliche Wohnungen und trägt zur weiteren Preissteigerung bei.

„In Städten wie Heidelberg sehen wir deutlich, wie der Trend zur Kurzzeitvermietung den ohnehin angespannten Markt weiter belastet“, erklärt Nils Meier, Geschäftsführer des Mietervereins Heidelberg.
„Gerade in einer Universitätsstadt mit starkem Zuzug ist jeder verlorene Mietwohnraum ein reales Problem für Studierende, Familien und Pendler:innen.“

Der Verein fordert daher, dass das neue Gesetz durch eine konsequente Anwendung der Heidelberger Zweckentfremdungssatzung ergänzt wird.
Nur so lasse sich sicherstellen, dass Wohnungen in Wohngebieten auch dauerhaft zum Wohnen genutzt werden.

Fazit: Transparenz allein löst die Krise nicht

Das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz ist ein überfälliger Schritt, um den Städten rechtliche Werkzeuge in die Hand zu geben.
Damit der reguläre Wohnungsmarkt aber wirklich entlastet wird, müssen Kommunen diese Daten auch aktiv nutzen dürfen – und klare Obergrenzen für Kurzzeitvermietungen gesetzlich verankert werden. Bezahlbarer Wohnraum ist keine Ferienimmobilie. Wir brauchen eine nationale Strategie gegen Zweckentfremdung – und die beginnt mit Daten, endet aber mit klaren Grenzen.

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