Mieterbund: Reform gegen Mietwucher dringend nötig

Berlin, 27. August 2025 – Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstützt ausdrücklich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher (BR-Drs. 267/25). Der Vorschlag geht auf eine gemeinsame Initiative der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen zurück.

Hintergrund: Mietrechtskommission startet im September

Mitte September nimmt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mietrechtskommission ihre Arbeit auf. Unter der Leitung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sollen dort unter anderem auch Reformvorschläge zum Mietwucher-Paragraphen (§ 5 WiStG) erarbeitet werden. Auch der Deutsche Mieterbund und drei seiner Landesvereine sind vertreten.

Der Mieterverein Heidelberg wird in dieser Kommission durch einen seiner erfahrensten Mietrechtsexperten vertreten. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag, um die Perspektive der Mieter:innen vor Ort in die bundesweite Diskussion einzubringen. Unser Ziel ist es, praktische Erfahrungen aus der Beratung in Heidelberg in die Reform einzubringen und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Änderungen spürbar mehr Schutz für alle Mieter:innen bringen.

Dringender Handlungsbedarf beim Mieterschutz

„Dass der Gesetzesentwurf zur Reform des Mietwuchers parteiübergreifend durch fünf Bundesländer ins Kabinett eingebracht wurde, verdeutlicht einmal mehr, wie dringend nötig ein besserer Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzulässig hohen Mieten ist, und zwar im ganzen Land“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

Die bisherige Regelung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz sei in der Praxis kaum anwendbar. Mieter:innen müssen derzeit nachweisen, dass Vermieter eine Zwangslage ausnutzen – ein praktisch unmöglicher Nachweis.

Fakten: Wie Mietwucher funktioniert

  • Mietpreise übersteigen oft die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 %.
  • Besonders betroffen sind Menschen, die mangels Alternativen überteuerte Wohnungen anmieten müssen.
  • Beispiele sind hohe Vormieten, Neubauten oder Modernisierungen, bei denen die Mietpreisbremse nicht greift.

„Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und § 5 WiStG wieder praxistauglich machen, damit Mieterinnen und Mieter effektiv geschützt sind“, so Weber-Moritz.

Historischer Kontext

Der Mietwucher-Paragraf existiert bereits seit 1954. Er erlaubt Sanktionen gegen Vermieter, wenn Mieten über 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In der Praxis aber wird er selten angewandt.

Forderung des Mieterbundes

  • Reform von § 5 WiStG
  • Weniger Ausnahmen und Schlupflöcher als bei der Mietpreisbremse
  • Effektive Sanktionen gegen überhöhte Mietforderungen

„Es ist höchste Zeit, die Reform des Mietwuchers anzugehen. Mit der Mietrechtskommission sind die Weichen gestellt – jetzt kommt es auf die Umsetzung an“, betont Weber-Moritz.

Gutachten und Fact Sheet

Ein im Auftrag des Deutschen Mieterbundes erarbeitetes juristisches Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner beleuchtet die Hindernisse und Reformoptionen des § 5 WiStG.

Die Zusammenfassung und Fact Sheet des DMB können Sie hier abrufen


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