Berlin, 16. September 2025 – Mit der heutigen Konstituierung der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Mietrechtskommission beginnt die Arbeit an einer überfälligen Reform: Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert, den Mietwucherparagraphen (§ 5 WiStG) endlich praxistauglich zu machen.
DMB-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz:
„Einige Vermietende verlangen Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete um weit mehr als 20 Prozent überschreiten. Das ist untragbar. Der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss so reformiert werden, dass Mieter:innen effektiv geschützt und Wuchermieten sanktioniert werden.“
Der Kommission gehören neben dem DMB drei Mietervereine an – darunter auch der Mieterverein Heidelberg. Wir entsenden mit Rechtsanwalt Fritz Vollrath einen unserer erfahrensten Mietrechtsexperten. Damit bringen wir die Perspektive und Erfahrung aus Heidelberg direkt in die bundesweite Reformdiskussion ein.
Die Expertengruppe soll laut Koalitionsvertrag bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten, unter anderem:
Bislang droht Vermieter:innen keine echte Strafe, wenn sie die Mietpreisbremse missachten – sie müssen lediglich zu viel erhaltene Miete zurückzahlen. „Das lädt geradezu zur Umgehung ein. Wer keine Konsequenzen fürchten muss, probiert es aus. Das muss sich dringend ändern,“ so Weber-Moritz.
Ein im Auftrag des DMB erarbeitetes Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner zeigt:
Die Forderungen des DMB im Überblick:
Mehr dazu im DMB-Factsheet
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