Ermitteln Sie, ob Ihre Wohnung im Rahmen der üblichen Mietspreise liegt.
Der Mietpreis-Check ist kostenfrei und online verfügbar.
Auch Wohngemeinschaften können den Check nutzen.
Der Mietpreis-Check ist ein kostenloses Online-Tool, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre aktuelle Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt.
Das Tool vergleicht Ihre Angaben mit dem aktuellen Mietspiegel für Heidelberg und gibt eine erste Einschätzung, ob Ihre Miete zulässig, überhöht oder möglicherweise rechtswidrig ist.
Ja. Verstöße gegen § 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) und § 291 StGB (Mietwucher) können – je nach Ausgestaltung des Tools – direkt an das zuständige Wohnungsamt gemeldet werden.
Für eine solche Meldung werden in der Regel Name, Anschrift und E-Mail-Adresse benötigt.
Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Mitglieder bei der rechtlichen Einordnung und beim weiteren Vorgehen.
Der Mietpreis-Check steht allen Besucherinnen und Besuchern unserer Website offen – unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Eine weitergehende rechtliche Prüfung und Beratung bieten wir ausschließlich unseren Mitgliedern an.
Sie geben einige Eckdaten zu Ihrer Wohnung ein, z. B.:
Adresse bzw. Stadtteil
Wohnungsgröße
Nettokaltmiete
Baujahr und Ausstattung
Das Tool wertet diese Angaben automatisch aus und vergleicht sie mit den ortsüblichen Vergleichsmieten laut Mietspiegel Heidelberg.
Für eine möglichst genaue Einschätzung sind insbesondere erforderlich:
Wohnfläche in Quadratmetern
Höhe der Nettokaltmiete
Baujahr bzw. Baualtersklasse
Angaben zur Ausstattung (z. B. Bad, Balkon, Modernisierung)
Je genauer Ihre Angaben, desto aussagekräftiger ist das Ergebnis.
Ja. Der Mietpreis-Check kann anonym durchgeführt werden.
Ihre Eingaben werden ausschließlich zur Berechnung des Ergebnisses verwendet. Erst wenn Sie anschließend aktiv Kontakt mit uns aufnehmen, werden personenbezogene Daten erhoben.
Der Mietpreis-Check liefert eine erste rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung Ihres Mietvertrags.
Besonderheiten wie Modernisierungen, Staffelmieten, Indexmieten oder Ausnahmen von der Mietpreisbremse können im Einzelfall eine Rolle spielen und müssen gesondert bewertet werden.
Liegt Ihre Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen.
Ab einer deutlich höheren Überschreitung kann sogar der Verdacht einer Mietpreisüberhöhung oder – in gravierenden Fällen – von Mietwucher bestehen.
Zeigt der Mietpreis-Check ein auffälliges Ergebnis, empfehlen wir:
Keine vorschnellen Schritte gegenüber dem Vermieter
Fachliche Prüfung Ihres Falls
Bei Bedarf Unterstützung durch den Mieterverein Heidelberg
Als Mitglied erhalten Sie eine juristische Beratung, in der geprüft wird, ob und wie Sie gegen eine überhöhte Miete vorgehen können.
Nein. Der Mietpreis-Check ist kein automatisches Durchsetzungs- oder Klageinstrument.
Er zeigt lediglich, ob ein rechtlicher Prüfbedarf besteht. Konkrete Schritte wie Rückforderung, Rüge oder Klage sollten immer gut vorbereitet und rechtlich begleitet werden.
Ja. Der Mietpreis-Check kann auch für Wohngemeinschaften genutzt werden.
Entscheidend ist, ob ein eigenes Mietverhältnis besteht und welche Miete tatsächlich für das Zimmer gezahlt wird.
Der Mietpreis-Check kann nicht allein zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei möblierten Wohnungen genutzt werden.
Bei möbliertem Wohnraum muss zur Nettokaltmiete ein Möblierungszuschlag hinzugerechnet werden. Dieser richtet sich u. a. nach:
Anschaffungswert der Möbel
Alter und Zustand der Einrichtung
Der Mieterverein Heidelberg hilft Mitgliedern bei der korrekten Berechnung dieses Zuschlags und der rechtlichen Bewertung der Gesamtmiete.
Bei einer Neuvermietung darf der Vermieter:
entweder höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % verlangen,
oder die bisherige Miete (Vormiete) weiter fordern, auch wenn diese bereits über der Vergleichsmiete lag.
Entscheidend ist die Nettokaltmiete, die der Vormieter ein Jahr vor Ende des vorherigen Mietverhältnisses gezahlt hat.
Der Vermieter muss auf Nachfrage offenlegen,
wie hoch die Vormiete war und
ob diese rechtmäßig zustande kam.
Fehlt diese Auskunft, kann das Einfluss auf Ihre Möglichkeiten haben, sich auf die Mietpreisbremse zu berufen.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
Umfassend modernisiert ist eine Wohnung dann, wenn:
sie in einen Zustand versetzt wird, der in etwa einem Neubaustandard entspricht, und
die Investitionen mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus betragen.
In diesen Fällen darf der Vermieter bei der Neuvermietung eine höhere Miete verlangen.
Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor Beginn Ihres Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die Miete damals aber nicht erhöht, kann er diese Erhöhung bei der Neuvermietung nachholen.
Das kann dazu führen, dass die Miete trotz Mietpreisbremse höher ausfällt.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn Auskunft über relevante Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu geben, z. B.:
durchgeführte Modernisierungen,
Neubau-Eigenschaft,
Höhe der Vormiete.
Fehlt diese Information, kann das für die rechtliche Bewertung der Miethöhe wichtig sein.

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
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