Unser Mietpreis-Check

Finden Sie heraus, ob Ihre Miete über dem ortsüblichen Vergleichswert liegt – mit unserem Online-Tool. Auch für WG’s nutzbar.

Was ist ein Mietpreis-Check?

Miete vergleichen

Ermitteln Sie, ob Ihre Wohnung im Rahmen der üblichen Mietspreise liegt.

Gesetzliche Grundlagen

Vergleich anhand des Heidelberger Mietspiegels (§ 558d BGB / Mietpreisbremse).

Frei & Online

Der Mietpreis-Check ist kostenfrei und online verfügbar.

WG-fähig

Auch Wohngemeinschaften können den Check nutzen.

So funktioniert der Check 

Schritt 1:
Angaben eingeben

Wohnungsgröße, Adresse, Nettokaltmiete, ggf. letzte Mieterhöhung. 

Schritt 2:
Vergleich mit Mietspiegel

Das Tool nutzt den aktuellen Heidelberger Mietspiegel als Maßstab für die ortsübliche Miete.

Schritt 3:
Auswertung erhalten

Ergebnis zeigt, ob Ihr Mietpreis unter, über oder deutlich über dem Vergleich liegt. 

Schritt 4:
Stadt Heidelberg informieren

Falls Sie über der ortsüblichen Miete liegen, können Sie über uns die Stadt Heidelberg direkt benachrichtigen

Schritt 5:
Nächste Schritte planen

Bei Verdacht auf überhöhte Miete unterstützen wir Sie weiter. (Beratung / Meldung)

Werden Sie jetzt Mitglied

Für nur 12 € im Monat (für die ersten 2 Jahre, danach 11 € / Monat)

Was gilt rechtlich?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Maßstab der Beurteilung, ermittelt über den Heidelberger Mietspiegel.
Mietpreisbremse
Die Miete darf i. d. R. nicht mehr als 10 % über dem Mietspiegel liegen (§ 556d BGB).
Mietpreisüberhöhung
Liegt Ihre Miete mehr als 20 % über dem Vergleich, kann ein Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz vorliegen.
Mietwucher
Bei mehr als 50 % über dem Vergleich spricht man umgangssprachlich von Mietwucher. Über unseren Mietpreis-Check können Sie sogar eine Meldung an die Stadt Heidelberg schicken.

FAQ

Der Mietpreis-Check ist ein kostenloses Online-Tool, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre aktuelle Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt.
Das Tool vergleicht Ihre Angaben mit dem aktuellen Mietspiegel für Heidelberg und gibt eine erste Einschätzung, ob Ihre Miete zulässig, überhöht oder möglicherweise rechtswidrig ist.

 

Ja. Verstöße gegen § 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) und § 291 StGB (Mietwucher) können – je nach Ausgestaltung des Tools – direkt an das zuständige Wohnungsamt gemeldet werden.
Für eine solche Meldung werden in der Regel Name, Anschrift und E-Mail-Adresse benötigt.

Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Mitglieder bei der rechtlichen Einordnung und beim weiteren Vorgehen.

Der Mietpreis-Check steht allen Besucherinnen und Besuchern unserer Website offen – unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Eine weitergehende rechtliche Prüfung und Beratung bieten wir ausschließlich unseren Mitgliedern an.

 

Sie geben einige Eckdaten zu Ihrer Wohnung ein, z. B.:

  • Adresse bzw. Stadtteil

  • Wohnungsgröße

  • Nettokaltmiete

  • Baujahr und Ausstattung

Das Tool wertet diese Angaben automatisch aus und vergleicht sie mit den ortsüblichen Vergleichsmieten laut Mietspiegel Heidelberg.

 

 

Für eine möglichst genaue Einschätzung sind insbesondere erforderlich:

  • Wohnfläche in Quadratmetern

  • Höhe der Nettokaltmiete

  • Baujahr bzw. Baualtersklasse

  • Angaben zur Ausstattung (z. B. Bad, Balkon, Modernisierung)

Je genauer Ihre Angaben, desto aussagekräftiger ist das Ergebnis.

 

 

Ja. Der Mietpreis-Check kann anonym durchgeführt werden.
Ihre Eingaben werden ausschließlich zur Berechnung des Ergebnisses verwendet. Erst wenn Sie anschließend aktiv Kontakt mit uns aufnehmen, werden personenbezogene Daten erhoben.

Der Mietpreis-Check liefert eine erste rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung Ihres Mietvertrags.
Besonderheiten wie Modernisierungen, Staffelmieten, Indexmieten oder Ausnahmen von der Mietpreisbremse können im Einzelfall eine Rolle spielen und müssen gesondert bewertet werden.

Liegt Ihre Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen.
Ab einer deutlich höheren Überschreitung kann sogar der Verdacht einer Mietpreisüberhöhung oder – in gravierenden Fällen – von Mietwucher bestehen.

Zeigt der Mietpreis-Check ein auffälliges Ergebnis, empfehlen wir:

  1. Keine vorschnellen Schritte gegenüber dem Vermieter

  2. Fachliche Prüfung Ihres Falls

  3. Bei Bedarf Unterstützung durch den Mieterverein Heidelberg

Als Mitglied erhalten Sie eine juristische Beratung, in der geprüft wird, ob und wie Sie gegen eine überhöhte Miete vorgehen können.

Nein. Der Mietpreis-Check ist kein automatisches Durchsetzungs- oder Klageinstrument.
Er zeigt lediglich, ob ein rechtlicher Prüfbedarf besteht. Konkrete Schritte wie Rückforderung, Rüge oder Klage sollten immer gut vorbereitet und rechtlich begleitet werden.

Ja. Der Mietpreis-Check kann auch für Wohngemeinschaften genutzt werden.
Entscheidend ist, ob ein eigenes Mietverhältnis besteht und welche Miete tatsächlich für das Zimmer gezahlt wird.

Der Mietpreis-Check kann nicht allein zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei möblierten Wohnungen genutzt werden.
Bei möbliertem Wohnraum muss zur Nettokaltmiete ein Möblierungszuschlag hinzugerechnet werden. Dieser richtet sich u. a. nach:

  • Anschaffungswert der Möbel

  • Alter und Zustand der Einrichtung

Der Mieterverein Heidelberg hilft Mitgliedern bei der korrekten Berechnung dieses Zuschlags und der rechtlichen Bewertung der Gesamtmiete.

Bei einer Neuvermietung darf der Vermieter:

  • entweder höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % verlangen,

  • oder die bisherige Miete (Vormiete) weiter fordern, auch wenn diese bereits über der Vergleichsmiete lag.

Entscheidend ist die Nettokaltmiete, die der Vormieter ein Jahr vor Ende des vorherigen Mietverhältnisses gezahlt hat.

Der Vermieter muss auf Nachfrage offenlegen,

  • wie hoch die Vormiete war und

  • ob diese rechtmäßig zustande kam.

Fehlt diese Auskunft, kann das Einfluss auf Ihre Möglichkeiten haben, sich auf die Mietpreisbremse zu berufen.

Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Umfassend modernisiert ist eine Wohnung dann, wenn:

  • sie in einen Zustand versetzt wird, der in etwa einem Neubaustandard entspricht, und

  • die Investitionen mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus betragen.

In diesen Fällen darf der Vermieter bei der Neuvermietung eine höhere Miete verlangen.

Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor Beginn Ihres Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die Miete damals aber nicht erhöht, kann er diese Erhöhung bei der Neuvermietung nachholen.
Das kann dazu führen, dass die Miete trotz Mietpreisbremse höher ausfällt.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn Auskunft über relevante Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu geben, z. B.:

  • durchgeführte Modernisierungen,

  • Neubau-Eigenschaft,

  • Höhe der Vormiete.

Fehlt diese Information, kann das für die rechtliche Bewertung der Miethöhe wichtig sein.

Öffnungszeiten

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de 

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Hinweis zur Terminvergabe

Aufgrund eines aktuellen Personalmangels in der Rechtsberatung können wir derzeit leider keine kurzen Terminwartezeiten gewährleisten. Die Nachfrage nach Beratung ist weiterhin sehr hoch.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, neue Beraterinnen und Berater zu gewinnen, um unser Angebot schnellstmöglich wieder auszuweiten.

Bis dahin kann es notwendig sein, die vorhandenen Beratungstermine besonders gezielt und fair zu verteilen. Das bedeutet:
Nicht alle Mitglieder können unmittelbar oder mehrfach hintereinander einen Termin erhalten.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Unser Ziel bleibt eine qualitativ gute, verlässliche und solidarische Beratung für alle Mitglieder.

Vielen Dank für Ihre Geduld.
Klaus Flock Telefon: 06221 / 1878127
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 25.02. aus
Kristina Gellissen Telefon: 06221 / 1878123
Telefon. Sprechstunde: Montag 10:00-11:00 Uhr
Fällt am 16.02. aus
Simone Hartwig Telefon: 06221 / 1878118
Telefon. Sprechstunde: Freitag 11:00-12:00 Uhr
Fällt am 20.02. aus
Krystian Hipp Telefon: 06221 / 1878126
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 12:00-13:00 Uhr
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Malou Levedag Telefon: 06221 / 1878131
Telefon. Sprechstunde: Dienstags 11:00-12:00 Uhr
Fällt bis auf Weiteres aus
Aline Nowak Telefon: 06221 / 1878130
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr
Fällt am 17.02. aus
Roland Obst Telefon: 06221 / 1878128
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 03.02. aus
Eric Schuh Telefon: 06221 / 1878125
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Fällt am 26.02. aus, RA Krystian Hipp übernimmt die tel. Sprechstunde
Sigrid Schwab Telefon: 06221 / 1878122
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Despina Triantou Telefon: 06221 / 1878124
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus
Fritz Vollrath Telefon: 06221 / 1878121
Telefon. Sprechstunde: Montag 14:00-15:00 Uhr
Fällt am 09.02. aus