Neue Studie: Überhöhte Mieten in Berlin, Ulm – und auch in Heidelberg alarmierend hoch

Mieterverein Heidelberg fordert wirksame Mietpreiskontrollen und konsequentes Vorgehen gegen Mietwucher

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat in einer neuen Untersuchung erneut gravierende Verstöße gegen die Mietpreisbremse in deutschen Städten festgestellt – in Berlin und Ulm in dramatischem Ausmaß. Die Auswertung von über 20.000 Online-Inseraten zeigt: Fast jede zweite Angebotsmiete in Berlin ist unzulässig hoch, in Ulm sind es sogar 70 Prozent.

Diese Ergebnisse decken sich vollständig mit der Heidelberger Realität: Auch hier zeigt das städtische Mietenmonitoring, dass über die Hälfte aller Angebotsmieten überhöht ist und rund ein Drittel sogar die Grenze zum Mietwucher überschreitet.

„Die Mietpreisbremse wird systematisch missachtet – ohne wirksame Sanktionen wird sich das nicht ändern.“

Die vollständigen Untersuchungen zu Berlin und Ulm finden Sie hier:
Mietenmonitor Berlin
Mietenmonitor Ulm

Zentrale Ergebnisse der DMB-Studie

(Quelle: DMB Fact Sheet zum Mietenmonitor 2025)

Berlin

  • 46 % der Bestandsangebote verstoßen gegen die Mietpreisbremse.
  • Jede dritte Wohnung überschreitet die Grenze der Mietpreisüberhöhung oder des Mietwuchers.
  • Möblierte Angebote besonders auffällig:
    • 69 % verstoßen gegen die Mietpreisbremse.
    • 37 % erreichen Mietwucher (über 50 % über Mietspiegel).

Ulm

  • 70 % aller Bestandsangebote liegen über der zulässigen Miete.
  • Bei fast der Hälfte liegt Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vor.

Diese Verstöße führen nicht nur zu individuellen Belastungen, sondern treiben langfristig auch die Mietspiegel nach oben.

Heidelberg: Situation ähnlich kritisch wie in Berlin und Ulm

Die Ergebnisse des Heidelberger Mietenmonitorings (Sept. 2024–Aug. 2025) zeigen ein nahezu identisches Bild:

Heidelberger Befunde im Überblick

  • Über 50 % der untersuchten Inserate wiesen eine überhöhte Miete auf.
  • Knapp 300 Angebote lagen über der Mietwucher-Schwelle (mehr als 50 % über ortsüblich).
  • Über 2.000 Inserate wurden geprüft – ein signifikanter Marktausschnitt.
  • Die Stadt schreibt Vermieter bei Verdacht an, doch rechtliche Hürden bleiben hoch.

Besonders problematisch ist, dass Mieter:innen neben der überhöhten Miete zusätzlich nachweisen müssen, dass sie

  1. keine Alternativen hatten,
  2. und Vermieter:innen diese Lage bewusst ausgenutzt haben.

Diese extreme Beweislast führt dazu, dass in der Praxis kaum Verfahren erfolgreich sind – ein Missstand, den der DMB und der Mieterverein Heidelberg dringend reformiert sehen wollen.

Rechtsanwalt Vollrath: „Gesetzgeber muss Beweislast umkehren“

Der Heidelberger Vertreter in der bundesweiten Mietrechtskommission, RA Fritz Vollrath, fordert klar:

„Bei einem Verdacht auf Mietpreisüberhöhung muss der Vermieter belegen, warum die Miete zulässig sein soll – nicht der Mieter.“

Damit wäre Mietwucher endlich praxistauglich verfolgbar, wie es das DMB-Fact Sheet vorsieht.
Auch die Stadt Heidelberg unterstützt diese Forderung ausdrücklich.

Warum betrifft das Heidelberg besonders stark?

  • Heidelberg ist laut Mietspiegel 2025 einer der teuersten Wohnungsmärkte Deutschlands.
  • Die Angebotsmieten liegen häufig 20–60 % über Mietspiegel.
  • Neubauten in Bahnstadt, Zollhofgarten oder Südstadt erreichen teils 20–22 €/m² kalt.
  • Die Wohnraumknappheit wird durch Verzögerungen bei PHV und stockende Neubauprojekte weiter verschärft.
  • Studierende, Familien, Rentner:innen und Pendler:innen sind besonders betroffen.

Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Lage angespannt:
Eppelheim, Leimen, Dossenheim, Neuenheim und Neckargemünd verzeichnen ebenfalls steigende Angebotsmieten – oft ohne Mietpreisbremse.

Was der DMB jetzt fordert

Basierend auf der Studie verlangt der Deutsche Mieterbund:

  • Reform des Mietwucher-Paragrafen (§ 5 WiStG)
  • Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse
  • Abschaffung von Ausnahmen (Vormiete, Modernisierung)
  • Verpflichtende Ausweisung von Möblierungszuschlägen
  • Begrenzung von Indexmieten
  • Einbeziehung aller Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Einen befristeten Mietenstopp und strengere Kappungsgrenzen

Diese Forderungen gelten nach Einschätzung des Mieterverein Heidelberg in besonderem Maß für unsere Region.

Was bedeutet das für Mieter:innen in Heidelberg?

Prüfen Sie jede Angebotsmiete vor Vertragsabschluss!

Mit dem städtischen Rechner:
Mietspiegelrechner Stadt Heidelberg

Wenn Sie eine überhöhte Miete vermuten, melden Sie sich bei uns!

Wir prüfen kostenlos für Mitglieder:

  • Angebotsmieten
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Staffelmieten, Indexmieten
  • Möblierungszuschläge
  • Verdachtsfälle von Mietwucher

Verdachtsfälle können auch anonym der Stadt gemeldet werden:

Verdacht auf unzulässige Preiserhöhung

„Die Heidelberger Zahlen sind alarmierend – aber nicht überraschend.
Ohne Sanktionen wird die Mietpreisbremse ein zahnloser Tiger bleiben.“

Wir setzen uns gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund in der Mietrechtskommission dafür ein, dass Mietwucher endlich effektiv verfolgt werden kann und Mieter:innen nicht länger die Hauptlast der Beweisführung tragen.

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