Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt bei vielen Mieterinnen und Mietern für Unsicherheit – auch in Heidelberg. Kein Wunder: Die sogenannte „zweite Miete“ kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, was abgerechnet werden darf – und was nicht. Denn laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB gelten klare Regeln, die Vermieter einhalten müssen. Der Mieterverein Heidelberg hilft Ratsuchenden dabei, ihre Abrechnung zu verstehen, zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Als „Betriebskosten“ gelten laut § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nur laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Die folgende Liste zeigt alle 17 umlagefähigen Betriebskostenarten – vollständig und verständlich erläutert:
Ob eine Betriebskostenposition in der Abrechnung auftauchen darf, hängt davon ab, ob sie zu den sogenannten „umlagefähigen Betriebskosten“ gehört – und ob ihre Umlage im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV). Nicht alles, was dem Vermieter Kosten verursacht, darf auf die Mieter:innen umgelegt werden.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Umlage von Hausmeisterdiensten. Nur Tätigkeiten wie Reinigung, Winterdienst oder Gartenpflege dürfen anteilig umgelegt werden. Verwaltungsaufgaben, Reparaturen oder Kontrollgänge sind hingegen nicht umlagefähig – selbst wenn sie vom selben Dienstleister erbracht werden.
Betriebs- und Heizkosten prüfen – was gehört in die Abrechnung?
Welche Kosten sind umlagefähig? Was gilt bei Heizkosten? Und wie prüft man die Abrechnung? Dieser Ratgeber gibt Orientierung.
Viele Mieter:innen kennen ihre Rechte bei Betriebs- und Heizkosten nicht genau. Dabei lassen sich Fehler vermeiden – oder rechtzeitig klären.
Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Mitglieder bei der Prüfung – rechtlich fundiert, individuell und solidarisch.
Welche Kosten dürfen laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter:innen umgelegt werden? Und was zählt nicht dazu?
Wie wird zwischen Verbrauchskosten und Grundkosten bei der Heizung unterschieden? Und was passiert bei geschätztem Verbrauch?
Was sind Betriebskosten?
Welche Nebenkosten dürfen laut BetrKV abgerechnet werden – und was nicht?
Heizkosten verständlich erklärt
Was regelt die Heizkostenverordnung? Welche Anteile müssen verbrauchsabhängig sein?
Fehler erkennen
Welche Posten häufig zu Unstimmigkeiten führen – mit Beispielen aus der Beratung.
Widerspruch einlegen
Wie Sie Ihre Einwände sachlich und fristgerecht formulieren – inkl. Musterbrief.
Eine Familie aus Handschuhsheim hatte eine Abrechnung mit 480 € Nachzahlung erhalten. Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass Wartungskosten doppelt erfasst waren.
Nach dem Hinweis des Mietervereins wurde die Abrechnung korrigiert – eine Rückerstattung erfolgte in voller Höhe.
Laut Mietspiegel 2024 betragen die durchschnittlichen kalten Betriebskosten je nach Gebäudetyp zwischen 1,90 € und 2,80 €/m² monatlich.
Diese Werte dienen der Einordnung – die Abrechnung muss sich trotzdem an geltendem Recht orientieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abrechnung korrekt ist, unterstützen wir Sie gern – als Mitglied erhalten Sie eine persönliche Einschätzung.
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