Heizkosten verständlich erklärt

Heizkosten verständlich erklärt – Verbrauch, Verteilung und Abrechnung

Wie entstehen Heizkosten? Was muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden? Und was sagt die Heizkostenverordnung? Dieser Beitrag gibt Orientierung.

Was regelt die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, dass Heizkosten in der Regel zu mindestens 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.

Die restlichen Anteile dürfen z. B. nach Wohnfläche verteilt werden – sofern der Mietvertrag dies vorsieht.

Typische Bestandteile der Heizkosten

  • Brennstoffkosten (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Grundgebühren für Wartung und Kontrolle
  • Kosten der Heizungswartung inkl. Abgasmessung
  • Kosten der Verbrauchserfassung und Ablesung
  • Kosten der Abrechnung durch externe Dienstleister

Diese Positionen sind umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurden – meist über Betriebskostenvorauszahlungen.

Wann darf geschätzt werden?

Wenn ein Messgerät ausfällt oder der Verbrauch nicht abgelesen wurde, dürfen Vermieter:innen schätzen – allerdings nur nach klaren Regeln.

Der geschätzte Wert muss nachvollziehbar und angemessen sein – z. B. auf Basis des Vorjahres oder vergleichbarer Wohnungen im Haus.

Häufige Unsicherheiten in der Praxis

  • Fehlende Aufschlüsselung in Grund- und Verbrauchskosten
  • Unklare Werte bei zentraler Warmwasserbereitung
  • Mehrkosten durch nicht verbrauchsunabhängige Erfassung
  • Fehlerhafte Verteilerschlüssel trotz vorhandener Messgeräte

Die rechtliche Bewertung hängt oft vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit kann eine Beratung beim Mieterverein helfen.

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Was Sie tun können

Sie möchten Ihre Heizkostenabrechnung prüfen lassen oder haben konkrete Fragen? Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Sie gern.

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