
Heizkosten verständlich erklärt – Verbrauch, Verteilung und Abrechnung
Wie entstehen Heizkosten? Was muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden? Und was sagt die Heizkostenverordnung? Dieser Beitrag gibt Orientierung.
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, dass Heizkosten in der Regel zu mindestens 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Die restlichen Anteile dürfen z. B. nach Wohnfläche verteilt werden – sofern der Mietvertrag dies vorsieht.
Diese Positionen sind umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurden – meist über Betriebskostenvorauszahlungen.
Wenn ein Messgerät ausfällt oder der Verbrauch nicht abgelesen wurde, dürfen Vermieter:innen schätzen – allerdings nur nach klaren Regeln.
Der geschätzte Wert muss nachvollziehbar und angemessen sein – z. B. auf Basis des Vorjahres oder vergleichbarer Wohnungen im Haus.
Die rechtliche Bewertung hängt oft vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit kann eine Beratung beim Mieterverein helfen.
Was sind Betriebskosten?
Welche Nebenkosten laut BetrKV abgerechnet werden dürfen – inkl. Liste der 17 umlagefähigen Posten.
Abrechnungsfehler erkennen
Woran Sie erkennen, ob die Heizkosten korrekt verteilt wurden – und wann Sie nachfragen sollten.
Ein Mitglied aus der Weststadt erhielt eine Heizkostenabrechnung mit Schätzwerten. Eine Prüfung ergab: Der Abrechnungsdienst hatte die falsche Wohnfläche zugrunde gelegt.
Nach Widerspruch wurde die Abrechnung korrigiert – und der geforderte Betrag halbiert.
Im Mietspiegel Heidelberg 2024 sind Heizkosten nicht gesondert ausgewiesen, beeinflussen aber die Bruttowarmmiete erheblich.
Gerade bei älteren Gebäuden oder unsanierten Heizsystemen können hier erhebliche Unterschiede entstehen.
Sie möchten Ihre Heizkostenabrechnung prüfen lassen oder haben konkrete Fragen? Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Sie gern.
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