45,00 € / Jahr
fällig zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag (Einzug bei Lastschrift)
je Versicherungsfall
3 Monate + 1 Tag nach Anmeldung (Schadensfall muss danach entstanden sein)
Der Mietrechtsschutz gilt ausschließlich für Mitglieder des Mietervereins Heidelberg, die den zusätzlichen Rechtsschutz abgeschlossen haben. Versichert sind gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem eigenen Mietverhältnis als Mieter:in gegen den Vermieter. Der Schutz greift nur, wenn die Mitgliedschaft besteht und der Versicherungsbeitrag vollständig gezahlt ist.
Versichert ist die selbst genutzte Wohnung, in der Sie als Mitglied wohnen und die unter Ihrer beim Mieterverein hinterlegten Mitgliedsanschrift geführt wird.
Nicht versichert sind Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder gewerblich genutzte Mietobjekte.
Nach Abschluss des Mietrechtsschutzes gilt eine Wartezeit von drei Monaten plus einem Tag.
Das bedeutet: Der Rechtsschutz greift nur für Streitigkeiten, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf dieser Wartezeit liegt. Konflikte, die bereits vorher entstanden sind oder absehbar waren, sind nicht versichert.
Ein Schadensfall ist das konkrete Ereignis, das zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.
Beispiel:
Nicht der Beginn einer Modernisierung ist entscheidend, sondern z. B. der Zugang einer Mieterhöhung nach Modernisierung, gegen die Sie klagen oder sich verteidigen müssen. Dieses Ereignis muss nach Ablauf der Wartezeit liegen.
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in der Wohnung leben, z. B.:
Ehe- oder Lebenspartner:innen
Mitmieter:innen
Untermieter:innen oder Mitbewohner:innen
Voraussetzung ist, dass alle gemeinsam vom gleichen Rechtsstreit betroffen sind und ein einheitliches mietrechtliches Interesse besteht.
Der Mietrechtsschutz ist bewusst als gerichtlicher Schutz ausgestaltet.
Vor einer Klage muss immer zunächst eine außergerichtliche Beratung oder Einigungsbemühung beim Mieterverein Heidelberg erfolgen. Ziel ist es, Streitigkeiten möglichst ohne Gericht zu lösen.
Ohne diesen vorherigen Beratungsversuch besteht kein Versicherungsschutz.
Nein. Die Versicherung übernimmt keine Kosten für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit (z. B. Schreiben an den Vermieter, Verhandlungen).
Diese Leistungen werden durch die Beratung des Mietervereins abgedeckt. Der Rechtsschutz greift erst, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Bei einem Beitragsrückstand – sei es beim Mitgliedsbeitrag oder beim Versicherungsbeitrag – besteht kein Versicherungsschutz.
Wird der Rückstand nicht ausgeglichen, kann dies zudem zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. In diesem Fall endet auch der Mietrechtsschutz automatisch.
Nein. Eine direkte Meldung an die Versicherung ist nicht vorgesehen.
Der Ablauf ist wie folgt:
Beratung beim Mieterverein Heidelberg
Beauftragung eines Anwalts (freie Anwaltswahl)
Deckungsanfrage durch den Anwalt über den Mieterverein
Formale Prüfung und Weiterleitung an die Versicherung
So wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind.
Wenn Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg fortbesteht, können Sie den Mietrechtsschutz jährlich kündigen.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September bei uns eingegangen sein. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Ja. Sie können den Abschluss des Mietrechtsschutzes innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Ihrer Beitrittserklärung widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.
Endet Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg – etwa durch Austritt oder Beitragsrückstand – endet auch der Mietrechtsschutz automatisch zum Jahresende.
Ein eigenständiger Fortbestand der Versicherung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
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