Ihre Rechtsschutzversicherung

Beim Mietrechtsstreit lassen wir Sie nicht im Regen stehen!

Prozesskostenversicherung exklusiv für Mitglieder des Mietervereins Heidelberg – für Streitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis

Bis 300.000 € Kostenübernahme

je Versicherungsfall (Gericht/Anwalt/Sachverständige)

Selbstbeteiligung 150 €

je Versicherungsfall

Nur 45 € / Jahr

Stand Januar 2026

Wartezeit: 3 Monate + 1 Tag

nach Anmeldung
Downloaden Sie unser Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung!

Warum dieser Mietrechtsschutz?

Sie bekommen im Ernstfall gerichtlichen Schutz – und davor die außergerichtliche Beratung durch den Verein.

Gerichtlicher Rechtsschutz

für Interessen aus dem Mietverhältnis.

Freie Anwaltswahl

wir helfen bei der Auswahl, wenn gewünscht.

Doppelte Stärke

Erst Beratung/Mediation im Verein, dann – wenn nötig – Prozesskostenschutz

Kosten & Konditionen

3,75 € / Monat

45,00 € / Jahr

fällig zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag (Einzug bei Lastschrift)

150 € Selbstbeteiligung

je Versicherungsfall

3 Monate + 1 Tag nach Anmeldung (Schadensfall muss danach entstanden sein)

Hier finden Sie die ALLRECHT Informationsbroschüre (vom Oktober 2025) für die Rechtsschutzversicherung

Ablauf im Streitfall

Schritt 1:
Erst zur Vereinsberatung

Ohne vorherige außergerichtliche Beratung besteht kein Versicherungsschutz; Einigung soll ernsthaft versucht werden.

Schritt 2:
Anwalt beauftragen (freie Wahl)

Wir empfehlen mietrechtserfahrene Anwälte und helfen bei der Auswahl.

Schritt 3:
Deckungsanfrage durch den Anwalt an den Mieterverein

Mit Name + Mitgliedsnummer, Kopie Klageschrift/Klageerwiderung.

Schritt 4:
Formale Vorprüfung & Weiterleitung an ALLRECHT

Wir prüfen u. a. Mitgliedschaft/versicherte Wohneinheit/Versicherungsdauer und leiten weiter.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Die wichtigsten Informationen zur Mietrechtsschutzversicherung

Der Mietrechtsschutz gilt ausschließlich für Mitglieder des Mietervereins Heidelberg, die den zusätzlichen Rechtsschutz abgeschlossen haben. Versichert sind gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem eigenen Mietverhältnis als Mieter:in gegen den Vermieter. Der Schutz greift nur, wenn die Mitgliedschaft besteht und der Versicherungsbeitrag vollständig gezahlt ist.

Versichert ist die selbst genutzte Wohnung, in der Sie als Mitglied wohnen und die unter Ihrer beim Mieterverein hinterlegten Mitgliedsanschrift geführt wird.
Nicht versichert sind Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder gewerblich genutzte Mietobjekte.

Nach Abschluss des Mietrechtsschutzes gilt eine Wartezeit von drei Monaten plus einem Tag.
Das bedeutet: Der Rechtsschutz greift nur für Streitigkeiten, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf dieser Wartezeit liegt. Konflikte, die bereits vorher entstanden sind oder absehbar waren, sind nicht versichert.

Ein Schadensfall ist das konkrete Ereignis, das zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.
Beispiel:
Nicht der Beginn einer Modernisierung ist entscheidend, sondern z. B. der Zugang einer Mieterhöhung nach Modernisierung, gegen die Sie klagen oder sich verteidigen müssen. Dieses Ereignis muss nach Ablauf der Wartezeit liegen.

Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in der Wohnung leben, z. B.:

  • Ehe- oder Lebenspartner:innen

  • Mitmieter:innen

  • Untermieter:innen oder Mitbewohner:innen

Voraussetzung ist, dass alle gemeinsam vom gleichen Rechtsstreit betroffen sind und ein einheitliches mietrechtliches Interesse besteht.

Der Mietrechtsschutz ist bewusst als gerichtlicher Schutz ausgestaltet.
Vor einer Klage muss immer zunächst eine außergerichtliche Beratung oder Einigungsbemühung beim Mieterverein Heidelberg erfolgen. Ziel ist es, Streitigkeiten möglichst ohne Gericht zu lösen.
Ohne diesen vorherigen Beratungsversuch besteht kein Versicherungsschutz.

Nein. Die Versicherung übernimmt keine Kosten für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit (z. B. Schreiben an den Vermieter, Verhandlungen).
Diese Leistungen werden durch die Beratung des Mietervereins abgedeckt. Der Rechtsschutz greift erst, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Bei einem Beitragsrückstand – sei es beim Mitgliedsbeitrag oder beim Versicherungsbeitrag – besteht kein Versicherungsschutz.
Wird der Rückstand nicht ausgeglichen, kann dies zudem zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. In diesem Fall endet auch der Mietrechtsschutz automatisch.

Nein. Eine direkte Meldung an die Versicherung ist nicht vorgesehen.
Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Beratung beim Mieterverein Heidelberg

  2. Beauftragung eines Anwalts (freie Anwaltswahl)

  3. Deckungsanfrage durch den Anwalt über den Mieterverein

  4. Formale Prüfung und Weiterleitung an die Versicherung

So wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind.

Wenn Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg fortbesteht, können Sie den Mietrechtsschutz jährlich kündigen.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September bei uns eingegangen sein. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Ja. Sie können den Abschluss des Mietrechtsschutzes innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Ihrer Beitrittserklärung widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.

Endet Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg – etwa durch Austritt oder Beitragsrückstand – endet auch der Mietrechtsschutz automatisch zum Jahresende.
Ein eigenständiger Fortbestand der Versicherung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Antrag Rechtsschutzversicherung

Antrag zur Mietrechtsschutz-Gruppenversicherung

 

Wenn Sie als Mitglied die Rechtsschutzversicherung wünschen, füllen Sie dieses Formular aus und klicken auf absenden. 

  • Bitte geben Sie unbedingt Ihre Mitgliedsnummer im Mieterverein an!

  • Bei Familien und Wohngemeinschaften kann die Beitrittserklärung nur von der Person abgegeben werden, unter deren Namen die Mitgliedschaft geführt wird. Diesen, wie auch die Mitgliedsnummer entnehmen Sie Ihrem Willkommen Schreiben.

 

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer:

DE33ZZZ00001111189

Ihre Mandatsreferenz wird Ihnen von uns mitgeteilt. Diese ist dann bei jeder Belastung Ihres Kontos ausgewiesen (Ihre Mitgliedsnummer bei uns zzgl. einer Unterkennziffer). Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Öffnungszeiten

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de 

Cookies

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Hinweis zur Terminvergabe

Aufgrund eines aktuellen Personalmangels in der Rechtsberatung können wir derzeit leider keine kurzen Terminwartezeiten gewährleisten. Die Nachfrage nach Beratung ist weiterhin sehr hoch.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, neue Beraterinnen und Berater zu gewinnen, um unser Angebot schnellstmöglich wieder auszuweiten.

Bis dahin kann es notwendig sein, die vorhandenen Beratungstermine besonders gezielt und fair zu verteilen. Das bedeutet:
Nicht alle Mitglieder können unmittelbar oder mehrfach hintereinander einen Termin erhalten.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Unser Ziel bleibt eine qualitativ gute, verlässliche und solidarische Beratung für alle Mitglieder.

Vielen Dank für Ihre Geduld.
Klaus Flock Telefon: 06221 / 1878127
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 25.02. aus
Kristina Gellissen Telefon: 06221 / 1878123
Telefon. Sprechstunde: Montag 10:00-11:00 Uhr
Fällt am 16.02. aus
Simone Hartwig Telefon: 06221 / 1878118
Telefon. Sprechstunde: Freitag 11:00-12:00 Uhr
Fällt am 20.02. aus
Krystian Hipp Telefon: 06221 / 1878126
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 12:00-13:00 Uhr
Fällt am 03.03. aus
Malou Levedag Telefon: 06221 / 1878131
Telefon. Sprechstunde: Dienstags 11:00-12:00 Uhr
Fällt bis auf Weiteres aus
Aline Nowak Telefon: 06221 / 1878130
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr
Fällt am 17.02. aus
Roland Obst Telefon: 06221 / 1878128
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 03.02. aus
Eric Schuh Telefon: 06221 / 1878125
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus, RA Krystian Hipp übernimmt die tel. Sprechstunde
Sigrid Schwab Telefon: 06221 / 1878122
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 13:30-14:30 Uhr
Fällt am 28.01. aus
Despina Triantou Telefon: 06221 / 1878124
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus
Fritz Vollrath Telefon: 06221 / 1878121
Telefon. Sprechstunde: Montag 14:00-15:00 Uhr
Fällt am 09.02. aus