Richtig heizen, richtig lüften – 20 Tipps gegen Schimmelbildung

Berlin, 23. Oktober 2025
Deutscher Mieterbund:
Richtig heizen, richtig lüften – Tipps gegen Schimmelbildung

Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen – und Mieter:innen sind zur Mietminderung berechtigt.

Es sei denn, Mieter:innen haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt oder zu wenig gelüftet haben.

20 Tipps zum richtigen Heizen und Lüften

  1. Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende Temperaturen eingehalten werden:
    • Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche: 20 °C
    • Bad: 21 °C
    • Schlafzimmer (nachts): 14 °C
      💡 Faustregel: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
  2. Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Das ständige Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer.
  3. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten.
  4. Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer „mitheizen“ – sonst schlägt sich Feuchtigkeit an kalten Wänden nieder.
  5. Richtig lüften heißt: Fenster kurzzeitig (ca. 5 Minuten) weit öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos.
  6. Morgens in der gesamten Wohnung einmal komplett lüften – am besten mit Durchzug.
  7. Die Lüftungszeit hängt von Temperaturdifferenz und Windstärke ab.
  8. Selbst bei Windstille reichen 15 Minuten Stoßlüften.
  9. Je kälter es draußen ist, desto kürzer sollte gelüftet werden.
  10. Einmal täglich lüften genügt nicht: vormittags, nachmittags und abends wiederholen.
  11. Nicht von Zimmer zu Zimmer, sondern nach draußen lüften.
  12. Innenliegende Bäder ohne Fenster: durch anderes Zimmer lüften, Türen geschlossen halten.
  13. Nach dem Kochen sofort lüften, damit sich Dampf nicht verteilt.
  14. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, häufiger lüften und Tür geschlossen halten.
  15. Nach dem Bügeln lüften.
  16. Auch bei Regenwetter lüften – Außenluft ist meist trockener als Raumluft.
  17. Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
  18. Bei Abwesenheit über Tage reicht Lüften morgens und abends.
  19. Bei neuen, dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher.
  20. Schränke mit 2–4 cm Abstand zur Außenwand aufstellen, um Luftzirkulation zu ermöglichen.

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Treten Schimmelschäden auf, liegt ein Mangel der Mietsache vor – es sei denn, das Heiz- oder Lüftungsverhalten der Mieter:innen war schuldhaft.

Es gilt:

  • Mieter:innen müssen sich nicht übermäßig einschränken, aber regelmäßiges Heizen und Lüften ist zumutbar.
  • Eine Mietminderung von bis zu 20 % kann berechtigt sein, wenn der Schimmel nicht selbst verschuldet ist.
  • Wichtig ist eine schnelle Mangelanzeige an den Vermieter – sonst kann das Minderungsrecht entfallen.

Mehr Informationen dazu finden Sie zum Beispiel in unserem Mieterlexikon (Kapitel „Schimmelpilz“). (Das Mieterlexikon erhalten Sie sowohl über den DMB Verlag, wie auch über unsere Geschäftsstelle.)

Schimmel in Heidelberg – ein häufiges Problem in Altbauten

In Heidelberg treten Schimmelprobleme besonders häufig auf, weil die Stadt laut Zensus 2022 zu einem sehr großen Anteil aus Altbauten besteht. Rund 60 Prozent der Gebäude im Stadtgebiet wurden vor 1978 errichtet, also bevor moderne Wärmeschutzverordnungen in Kraft traten.

Gerade in den innerstädtischen Quartieren – wie der Altstadt, Bergheim und Weststadt – treffen hohe Luftfeuchtigkeit, schlecht gedämmte Außenwände und energetische Schwachstellen auf dichte neue Fenster oder falsches Heizverhalten. Das führt oft zu Kondenswasserbildung an kalten Wandflächen, insbesondere hinter Möbeln, in Raumecken oder an Fensterlaibungen.

Auch in energetisch sanierten Gebäuden kommt es nicht selten zu Schimmel, wenn das Lüftungsverhalten nicht an die geänderten baulichen Bedingungen angepasst wurde. Hier kann falsches Heizen und Lüften die relative Luftfeuchtigkeit stark erhöhen – mit der Folge, dass Feuchtigkeit in der Bausubstanz kondensiert.

💡 Praxisbeispiel:
Eine Familie aus Kirchheim meldete wiederholt Feuchtigkeitsflecken an der Außenwand ihres Schlafzimmers. Trotz regelmäßigem Stoßlüften (drei- bis viermal täglich) und Beheizung auf 20 °C bildeten sich dunkle Schimmelflecken.
Ein Sachverständigengutachten bestätigte: Die Ursache war eine Wärmebrücke in der Außenwand, nicht das Verhalten der Mieter:innen.
Das Amtsgericht Heidelberg sah eine Mietminderung von 15 % als berechtigt an – der Vermieter musste die Wand sanieren und eine Innendämmung anbringen.

Dieses Beispiel zeigt deutlich:

  • Schimmel ist häufig baulich bedingt – nicht die Folge falschen Lüftens.
  • Mieter:innen sollten Schimmelbefall immer dokumentieren und melden, statt vorschnell Verantwortung zu übernehmen.

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