Berlin, 23. Oktober 2025
Deutscher Mieterbund:
Richtig heizen, richtig lüften – Tipps gegen Schimmelbildung
Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen – und Mieter:innen sind zur Mietminderung berechtigt.
Es sei denn, Mieter:innen haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt oder zu wenig gelüftet haben.
Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Treten Schimmelschäden auf, liegt ein Mangel der Mietsache vor – es sei denn, das Heiz- oder Lüftungsverhalten der Mieter:innen war schuldhaft.
Es gilt:
Mehr Informationen dazu finden Sie zum Beispiel in unserem Mieterlexikon (Kapitel „Schimmelpilz“). (Das Mieterlexikon erhalten Sie sowohl über den DMB Verlag, wie auch über unsere Geschäftsstelle.)
In Heidelberg treten Schimmelprobleme besonders häufig auf, weil die Stadt laut Zensus 2022 zu einem sehr großen Anteil aus Altbauten besteht. Rund 60 Prozent der Gebäude im Stadtgebiet wurden vor 1978 errichtet, also bevor moderne Wärmeschutzverordnungen in Kraft traten.
Gerade in den innerstädtischen Quartieren – wie der Altstadt, Bergheim und Weststadt – treffen hohe Luftfeuchtigkeit, schlecht gedämmte Außenwände und energetische Schwachstellen auf dichte neue Fenster oder falsches Heizverhalten. Das führt oft zu Kondenswasserbildung an kalten Wandflächen, insbesondere hinter Möbeln, in Raumecken oder an Fensterlaibungen.
Auch in energetisch sanierten Gebäuden kommt es nicht selten zu Schimmel, wenn das Lüftungsverhalten nicht an die geänderten baulichen Bedingungen angepasst wurde. Hier kann falsches Heizen und Lüften die relative Luftfeuchtigkeit stark erhöhen – mit der Folge, dass Feuchtigkeit in der Bausubstanz kondensiert.
💡 Praxisbeispiel:
Eine Familie aus Kirchheim meldete wiederholt Feuchtigkeitsflecken an der Außenwand ihres Schlafzimmers. Trotz regelmäßigem Stoßlüften (drei- bis viermal täglich) und Beheizung auf 20 °C bildeten sich dunkle Schimmelflecken.
Ein Sachverständigengutachten bestätigte: Die Ursache war eine Wärmebrücke in der Außenwand, nicht das Verhalten der Mieter:innen.
Das Amtsgericht Heidelberg sah eine Mietminderung von 15 % als berechtigt an – der Vermieter musste die Wand sanieren und eine Innendämmung anbringen.
Dieses Beispiel zeigt deutlich:
Schimmel entdeckt? Wir helfen weiter.
Unsere Rechtsberater:innen prüfen, ob Sie mindern dürfen und ob der Vermieter haftet.
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