Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt eindringlich vor den sozialen Folgen der geplanten Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Referentenentwurf sieht vor, die Übernahme der Wohnkosten für Leistungsberechtigte deutlich zu begrenzen – und zwar bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.
Aus Sicht des DMB droht damit eine massive Verschärfung der sozialen Lage vieler Haushalte. Besonders betroffen wären Menschen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Heidelberg, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist und die Angebotsmieten häufig deutlich über den anerkannten Mietobergrenzen liegen.
Was ist konkret geplant?
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Deckelung der Wohnkosten auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.
Bisher gilt:
Künftig soll diese Schutzfrist entfallen. Schon heute müssen viele Haushalte einen Teil der Miete aus dem Regelsatz zahlen – im Durchschnitt rund 116 Euro monatlich.
DMB: „Wohnungsverlust wird wahrscheinlicher“
DMB-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz warnt:
„Wenn die Wohnkosten von Tag eins an gedeckelt werden, wird es zwangsläufig zu Rückständen kommen. Das Risiko für Wohnungsverlust steigt – besonders auf angespannten Wohnungsmärkten, wo bezahlbare Alternativen fehlen.“
Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass der Staat keine überhöhten Mieten finanzieren solle. Der Gesetzentwurf gehe jedoch am Kern des Problems vorbei:
„Nicht die Betroffenen, sondern Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen konsequent in die Pflicht genommen werden.“
Warum ist das für Heidelberg besonders problematisch?
Heidelberg ist ein hochpreisiger Wohnungsmarkt mit:
- geringer Leerstandsquote
- stark steigenden Angebotsmieten
- vielen kleinen, teuren Wohnungen
- hoher Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt (Studierende, Familien, Pendler:innen)
Die städtischen Mietobergrenzen im SGB-II-Bezug liegen häufig deutlich unter den tatsächlich aufgerufenen Mieten. Wer in Heidelberg eine Wohnung verliert oder arbeitslos wird, findet realistisch kaum eine „angemessene“ Wohnung.
Eine sofortige Deckelung der Wohnkosten bedeutet daher:
- Mietrückstände ab dem ersten Monat
- erhöhte Kündigungsrisiken
- Verdrängung aus dem Stadtgebiet
- wachsende soziale Unsicherheit
Besonders kritisch: Pflichten werden auf Mieter:innen abgewälzt
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Leistungsberechtigte selbst Verstöße gegen die Mietpreisbremse rügen müssen.
Der DMB kritisiert das scharf:
- Mietrecht ist komplex und voller Ausnahmen
- viele Betroffene scheuen Konflikte mit Vermieter:innen
- Angst vor Kündigung oder Benachteiligung ist real
„Die Durchsetzung der Mietpreisbremse darf nicht den Menschen aufgebürdet werden, die am verletzlichsten sind.“
Solange Verstöße für Vermieter:innen keine ernsthaften Konsequenzen haben, werde sich an der Praxis nichts ändern.
Forderung des Deutschen Mieterbundes
Der DMB fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs:
- Erhalt der Karenzzeit bei den Wohnkosten
- Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen Mietpreisbremse
- Schärfung des Mietwucher-Paragrafen (§ 5 WiStG)
- Mehr Sozialwohnungsbau statt Kürzungen bei den Schwächsten
„Der Entwurf trifft die Falschen. Statt strukturelle Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen, werden die Lasten einseitig auf die einkommensschwächsten Haushalte verschoben.“
Was bedeutet das für Betroffene in Heidelberg?
Wenn Sie
- Leistungen nach SGB II beziehen oder beantragen,
- eine hohe Miete zahlen,
- eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten,
- oder unsicher sind, ob Ihre Miete „angemessen“ ist,
Lassen Sie sich unbedingt beraten.
Der Mieterverein Heidelberg unterstützt Mitglieder bei:
- Prüfung der Miethöhe
- Einschätzung von Kostensenkungsaufforderungen
- Beratung zu Mietpreisbremse und Mietwucher
- Kommunikation mit Jobcenter und Vermieter:innen

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
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