Verbändevorschlag für Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz

Kostenrisiko darf nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden

­­­Berlin, 11. März 2026

(dmb) Der Deutsche Mieterbund hat heute gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vorschlag für die Umsetzung einer Mieterschutzregelung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Die Verbände schlagen vor, einen relativen Heizkostendeckel einzuführen. Die Maximalhöhe entspricht dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption – den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Der Deckel ist technologieoffen, da Vermietende weiterhin alle Technologien einbauen können. Liegen aber die Heizenergiekosten über denen der wirtschaftlichsten Heizungsoption, müssen sie etwaige Mehrkosten für ihre Investitionsentscheidung tragen.

Die Verbände hatten zuvor kritisiert, dass die Ende Februar von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte im Gebäudemodernisierungsgesetz bisher keinen ausreichenden Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unwirtschaftlichen Entscheidungen bei der Heizungsanlage enthalten und die damit einhergehenden Kostenrisiken allein von Mieterinnen und Mieter zu tragen wären. Die aktuelle Regelung zur Vorgabe eines Anteils von mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch soll entfallen und der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn ab 2029 anteilig CO2-neutrale Brennstoffe genutzt werden.

„Vermieter:innen entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die Heiz- und Investitionskosten tragen aber die Mieter:innen und Mieter. Sie leiden bereits heute unter einer hohen Wohnkostenbelastung, zusätzliche Kostenrisiken durch unwirtschaftliche Heizungslösungen müssen dort landen, wo die Entscheidungen getroffen werden. Unser Vorschlag stellt sicher, dass Vermieter:innen wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen und das Kostenrisiko der Technologieoffenheit nicht auf Mieter:innen abgewälzt wird“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

Einige Energieträger, wie Wasserstoff oder Biogas – sogenannte grüne Gase – werden voraussichtlich knapp und daher teuer sein. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen wird durch steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte teurer und ist zudem mit erheblichen Risiken behaftet.

„Die jüngsten geopolitischen Ereignisse verdeutlichen erneut, wie volatil die Preise für fossile Energien sind. Wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch weiterhin Öl- und Gasheizungen erlaubt, braucht es einen klaren Schutzmechanismus, damit die Kostenrisiken nicht einseitig bei den Mieterinnen und Mietern landen. Das Mantra von der Technologieoffenheit darf nicht dazu führen, dass das finanzielle Risiko der Heizungswahl auf diejenigen verlagert wird, die keinerlei Einfluss auf die Entscheidung haben“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Nach derzeitigem Stand des Eckpunktepapiers würden darüber hinaus bestehende Mieterschutzregelungen bei der Wärmepumpe und Stromdirektheizungen entfallen.

Der Verbändevorschlag sieht daher einen einfachen Heizkostendeckel vor, der sich an der derzeit wirtschaftlichsten Heizungsoption orientiert. Zur Berechnung des Deckels wird der Stromdurchschnittspreis der letzten drei Jahre mit der Jahresarbeitszahl einer effizient betriebenen Wärmepumpe geteilt und anschießend mit dem Heizverbrauch multipliziert. Kosten über den Heizkostendeckel hinaus müssten von den Vermietenden getragen werden.

Die Verbände fordern, dass die Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht ohne ausreichenden Mieterschutz umgesetzt werden dürfen und fordern eine zügige Umsetzung des Vorschlags.

Den gemeinsamen Vorschlag der Verbände finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren

Wir beraten unsere Mitglieder persönlich

Umfassende Prüfung
Wir prüfen, ob alle Kostenpositionen korrekt sind, die Heizkostenverordnung eingehalten wird und die CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt wurden.
Rechtsberatung
Wir beraten Sie, welche Schritte Sie einleiten können, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, und unterstützen Sie beim Widerspruch.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitglied des Mietervereins erhalten Sie eine kostenlose und kompetente Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten. 

Öffnungszeiten

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de 

Cookies

Copyright © 2025 Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Hinweis zur Terminvergabe

Aufgrund eines aktuellen Personalmangels in der Rechtsberatung können wir derzeit leider keine kurzen Terminwartezeiten gewährleisten. Die Nachfrage nach Beratung ist weiterhin sehr hoch.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, neue Beraterinnen und Berater zu gewinnen, um unser Angebot schnellstmöglich wieder auszuweiten.

Bis dahin kann es notwendig sein, die vorhandenen Beratungstermine besonders gezielt und fair zu verteilen. Das bedeutet:
Nicht alle Mitglieder können unmittelbar oder mehrfach hintereinander einen Termin erhalten.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Unser Ziel bleibt eine qualitativ gute, verlässliche und solidarische Beratung für alle Mitglieder.

Vielen Dank für Ihre Geduld.
Klaus Flock Telefon: 06221 / 1878127
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 25.02. aus
Kristina Gellissen Telefon: 06221 / 1878123
Telefon. Sprechstunde: Montag 10:00-11:00 Uhr
Fällt am 30.03. aus
Simone Hartwig Telefon: 06221 / 1878118
Telefon. Sprechstunde: Freitag 11:00-12:00 Uhr
Fällt am 03.04. aus
Krystian Hipp Telefon: 06221 / 1878126
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 12:00-13:00 Uhr
Fällt am 03.03. aus
Malou Levedag Telefon: 06221 / 1878131
Telefon. Sprechstunde: Dienstags 11:00-12:00 Uhr
Fällt bis auf Weiteres aus
Aline Nowak Telefon: 06221 / 1878130
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr
Fällt am 31.03. aus
Roland Obst Telefon: 06221 / 1878128
Telefon. Sprechstunde: Dienstag 13:00-14:00 Uhr
Fällt am 24.03. aus
Eric Schuh Telefon: 06221 / 1878125
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr
Fällt am 19.03. und am 02.04. aus
Sigrid Schwab Telefon: 06221 / 1878122
Telefon. Sprechstunde: Mittwoch 13:30-14:30 Uhr
Fällt am 28.01. aus
Despina Triantou Telefon: 06221 / 1878124
Telefon. Sprechstunde: Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Fällt am 26.02. aus
Fritz Vollrath Telefon: 06221 / 1878121
Telefon. Sprechstunde: Montag 14:00-15:00 Uhr
Fällt am 16.03. aus