Wachsende Zahl möblierter Mietwohnungen

Mieterbund unterstützt Reformvorhaben der Bundesjustizministerin zur Regulierung möblierter Wohnungen

­­­Berlin, 20. April 2026
Mieterbund-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz:
 

(dmb) Die aktuellen Daten des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) verdeutlichen eine alarmierende Entwicklung auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt: Die Zahl der regulären Mietwohnungen in den großen Städten sinkt drastisch, während gleichzeitig das Segment der möblierten Wohnungen stark wächst. Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstützt daher die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), möblierte Wohnungen stärker zu regulieren. Der DMB fordert Transparenz und eine faire Preisberechnung des Möblierungszuschlags, um die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern und Mieter:innen vor überzogenen Mieten zu schützen.

„Die Zahl der regulären Mietangebote sinkt kontinuierlich, während gleichzeitig möblierte Wohnungen als Geschäftsmodell zur Umgehung gesetzlicher Vorgaben genutzt werden“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Wir unterstützen daher den Gesetzenzwurf aus dem Bundesjustizministerium zur stärkeren Regulierung des möblierten Mietwohnungsmarktes. Entscheidend ist, dass diese Regelungen dazu führen, eine faire und nachhaltige Mietpreispolitik zu gewährleisten.“

Die Analyse des IfW zeigt, dass seit 2015 die Zahl der regulären Mietwohnungen in den größten Städten um 22 Prozent gefallen ist. Besonders auffällig ist der Anstieg von möblierten, unbefristeten Mietangeboten. In Städten wie Berlin, München und Hamburg hat sich die Zahl dieser Inserate in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht. Die durchschnittliche Angebotsmiete für möblierte Wohnungen ist laut Studien von rund 15 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2012 auf etwa 27 Euro im Jahr 2024 gestiegen.

Der DMB warnt vor dem zunehmenden Angebot möblierter Wohnungen als Geschäftsmodell, bei dem Mieterschutzvorschriften wie die Mietpreisbremse umgangen werden. „Wer auf Wohnungssuche ist, trifft immer häufiger auf befristete und teure möblierte Mietangebote. Diese sind deutlich teurer als unbefristete, unmöblierte Wohnungen und stellen eine hohe Kostenbelastung für die Mietenden dar“, so Weber-Moritz. „Die Einführung eines klaren Rahmens für die Möblierung von Wohnungen ist dringend notwendig, um den Missbrauch zu stoppen.“

Der DMB unterstützt daher die Initiative von Bundesjustizministerin Hubig, den Möblierungszuschlag bei möblierten Wohnungen künftig gesondert auszuweisen und am Zeitwert der Möbel auszurichten. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungs-Angeboten durchzusetzen und die Preistreiberei in diesem Bereich zu verhindern“, erklärt Weber-Moritz.

Allerdings kritisiert der DMB bei dem Vorschlag die geplante pauschale Obergrenze von fünf Prozent der Nettokaltmiete für voll möblierte Wohnungen. „Diese Obergrenze könnte dazu führen, dass auch bereits abgeschriebene Möbel weiterhin als gerechtfertigte Preissteigerung gelten. Wir fordern, dass der Möblierungszuschlag entsprechend des aktuellen Zeitwertes berechnet wird“, so Weber-Moritz.

Neben der transparenten Ausweisung von Möblierungszuschlägen, die am tatsächlichen Zeitwert der Möbel orientiert ist, fordert der DMB allgemein eine strengere Regulierung des Marktes für möblierte Wohnungen, um sicherzustellen, dass solche Angebote nicht als Geschäftsmodell zur Gewinnmaximierung genutzt werden. Darüber hinaus betont der DMB, dass auch Kurzzeitvermietungen die Ausnahme bleiben sollten, um eine Umgehung der Mietpreisgrenzen zu verhindern. „Die Reform des Mietrechts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun, um den Mietwohnungsmarkt langfristig fair und für alle Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu gestalten“, betont Weber-Moritz.

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