Mieterbund kritisiert Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz – Kosten tragen Mieterinnen und Mieter

­­­Berlin, 25. Februar 2026

(dmb) Die gestern Abend von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz übertragen die Kostenrisiken auf Mieterinnen und Mieter. Die bisherige Regelung zur Vorgabe eines Anteils von mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch soll entfallen und der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn ab 2029 anteilig CO2-neutrale Brennstoffe genutzt werden.

Die Vorschläge unterstellen, dass Eigentümer am besten wissen, was in ihren Heizungskeller gehört, lassen Mieterinnen und Mieter aber außen vor. „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen. Für Vermieter entsteht kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

Im Eckpunktepapier befindet sich ein kurzer Hinweis darauf, dass es einer Regelung zum Schutz von Mietenden bedarf. „Im Gesetzesentwurf muss zwingend sichergestellt werden, dass von Vermietern wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen getroffen werden und das Kostenrisiko der Technologieoffenheit nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt wird“, so Weber-Moritz.

Laut Deutschem Mieterbund weisen Untersuchungen darauf hin, dass einige Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas – sogenannte grüne Gase – knapp und daher teuer sein werden. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen wird durch steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte teurer.

„Besonders hart treffen hohe Energiepreise Mieterinnen und Mieter, die in Gebäuden mit hohen Energieverbräuchen wohnen. Das betrifft in erster Linie einkommensschwache Mieterhaushalte“, sagt Weber-Moritz. Um das Kostenrisiko der Technologieoffenheit nicht allein auf Mietende abzuwälzen, müssen die umlagefähigen Heizkosten begrenzt werden. Bereits zum GEG in 2023 wurden hier sinnvolle Vorschläge diskutiert, die endlich umgesetzt werden sollten.

Der DMB kritisiert außerdem, dass das Eckpunktepapier das Aufweichen der aktuell einzigen Mieterschutzregelung beim Contracting und der Fernwärme vorsieht, der Kostenneutralität im § 556c BGB: „Fernwärme ist häufig die teuerste Heizungsoption, wie erst der Heizspiegel 2025 zeigte. Die Kostenneutralität schützt Mietende vor einer Umstellung auf Fernwärme, wenn Heizen dadurch teurer wird. Ein Aufweichen der Kostenneutralität geht direkt zulasten der Mieter“, erklärt Weber-Moritz.

Der Fernwärmemarkt muss endlich besser reguliert werden, damit faire Preise entstehen. Andersfalls werden die zusätzlichen Kosten auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt, die ohnehin schon durch hohe Wohnkosten belastet sind – in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte und explodierender Mieten wäre das fatal.

Der Deutsche Mieterbund mahnt, Klimaschutz im Gebäudesektor muss sozial gerecht und mieterfreundlich sein. Dazu gehört auch die Absenkung der Modernisierungsumlage, um Warmmietenneutralität bei Modernisierungsmaßnahmen sicherzustellen. „Bisher können die Investitionskosten vollkommen unabhängig von tatsächlichen Energieeinsparungen umgelegt werden – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter“, so Weber-Moritz.
 

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