Überfällige Mietrechtsreform: Mieterbund begrüßt Gesetzentwurf – fordert aber Nachschärfungen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Ziel der Reform ist es, zentrale Fehlentwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt wirksamer zu begrenzen – insbesondere bei Indexmieten, möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietungen sowie beim Schutz vor Wohnungsverlust bei Mietrückständen.

Angesichts explodierender Neuvertragsmieten und zunehmender Umgehungsstrategien sei politisches Handeln längst überfällig, so die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. Die geplanten Regelungen seien notwendig – gingen aus Sicht des Mieterbundes jedoch noch nicht weit genug.

Möbliertes Wohnen: Umgehung der Mietpreisbremse stoppen

In immer mehr Städten – auch in Heidelberg – werden Wohnungen bevorzugt oder ausschließlich möbliert angeboten. Hintergrund ist häufig die gezielte Umgehung der Mietpreisbremse: Möblierungszuschläge treiben die Mieten teils um mehrere hundert Euro pro Monat nach oben und machen regulären Wohnraum für viele Menschen faktisch unerschwinglich.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Möblierungszuschläge künftig gesondert auszuweisen und am Zeitwert der Möbel zu orientieren. Der Deutsche Mieterbund begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehene Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete bei voll möblierten Wohnungen – diese sei zu hoch und berge die Gefahr, die Preisspirale weiter anzutreiben.

„In Heidelberg beobachten wir seit Jahren, dass Möblierung systematisch genutzt wird, um hohe Mieten durchzusetzen – gerade in Stadtteilen mit hoher Nachfrage wie Bergheim, Weststadt oder Neuenheim. Klare gesetzliche Obergrenzen sind dringend nötig, damit Möblierung nicht länger als Renditeturbo missbraucht wird“, erklärt Nils Meier, Geschäftsführer des Mietervereins Heidelberg.

Indexmieten: Begrenzen statt eskalieren lassen

Auch die geplante Deckelung von Indexmieterhöhungen wird vom Deutschen Mieterbund ausdrücklich begrüßt. In Zeiten hoher Inflation führen Indexmietverträge in der Praxis häufig zu automatischen und vollen Mieterhöhungen – unabhängig von der individuellen Wohnqualität oder Einkommensentwicklung der Mietenden.

Zwar sieht der Gesetzentwurf eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr vor, doch auch diese hält der DMB für zu hoch. Zusätzlich fordert er, Indexmietverträge bei Neu- und Wiedervermietungen grundsätzlich auszuschließen.

„Indexmieten treffen Mieterinnen und Mieter doppelt: steigende Lebenshaltungskosten auf der einen, automatische Mietsteigerungen auf der anderen Seite. Gerade in angespannten Märkten wie Heidelberg ist das sozial nicht mehr tragbar“, so Meier.

Kurzzeitvermietungen: Wohnraum schützen

Die geplante Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen auf maximal sechs Monate ist ein weiterer zentraler Baustein der Reform. Kurzzeitvermietungen entziehen dem regulären Wohnungsmarkt zunehmend Wohnraum – mit spürbaren Folgen für die Verfügbarkeit und die Mietpreise.

Der Deutsche Mieterbund betont, dass Ausnahmen nur in klar begründeten Fällen zulässig sein dürfen und dass die Einhaltung der Regeln effektiv kontrolliert werden muss.

Schonfristzahlung: Schutz vor Wohnungsverlust stärken

Besonders positiv bewertet der DMB die geplante Stärkung der Schonfristzahlung. Künftig soll eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen auch dann noch abgewendet werden können, wenn die Rückstände nachgezahlt werden. Damit wird ein wichtiger sozialer Schutzmechanismus gestärkt, der Wohnungsverlust verhindern kann.

„In unserer Beratung sehen wir immer wieder, dass Mietrückstände nicht aus Nachlässigkeit entstehen, sondern durch kurzfristige Krisen. Jede Regelung, die Wohnungsverlust verhindert, ist ein Gewinn für die soziale Stabilität unserer Stadt“, betont der Mieterverein Heidelberg.

Fazit: Richtiger Schritt – aber noch kein Durchbruch

Die geplante Mietrechtsreform greift zentrale Probleme des aktuellen Mietmarktes auf und setzt wichtige Impulse für besseren Mieterschutz. Gleichzeitig zeigt sich: Ohne klare Obergrenzen, wirksame Kontrollen und Sanktionen bleibt das Risiko groß, dass neue Regeln erneut umgangen werden.

Der Deutsche Mieterbund und der Mieterverein Heidelberg fordern daher, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konsequent nachzuschärfen.

„Der Mietenreport 2025 zeigt klar: Die Wohnungskrise reicht bis in die Mitte der Gesellschaft. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit – und sie gehört ganz oben auf die politische Agenda“, so Meier abschließend.

Was bedeutet die geplante Mietrechtsreform konkret für Mieter:innen in Heidelberg?

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Möbliertes Wohnen:
    Möblierungszuschläge sollen künftig transparent ausgewiesen werden. Ziel ist es, die Umgehung der Mietpreisbremse zu stoppen – ein Thema, das auch in Heidelberg zunehmend relevant ist.
  • Indexmieten:
    Geplant ist eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen. Der Mieterbund fordert darüber hinaus, Indexmietverträge bei Neu- und Wiedervermietungen ganz auszuschließen.
  • Kurzzeitvermietung:
    Kurzzeitmietverträge sollen auf maximal sechs Monate begrenzt werden, um Wohnraum wieder dem regulären Mietmarkt zuzuführen.
  • Schutz vor Wohnungsverlust:
    Die Schonfristzahlung bei Mietrückständen soll ausgeweitet werden, um Kündigungen und Wohnungsverlust besser zu verhindern.

Wichtig für Mieter:innen:
Viele Regelungen sind noch nicht beschlossen. Gerade deshalb ist es entscheidend, Mieterhöhungen, Indexanpassungen oder möblierte Mietverträge vor Zustimmung prüfen zu lassen. Einmal akzeptierte Mieterhöhungen lassen sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen.

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